Frist: Anders als beim Lohn von Arbeitnehmern wird von Rente nicht automatisch eine Steuer einbehalten. Rentner müssen selbst klären, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Für 2010 lief die Frist am 31. Mai 2011 ab. Das ist aber kein Problem. Es kann formlos eine Verlängerung beantragt werden. Wer sich professioneller Hilfe von Beratern bedient, hat bis Ende des Jahres für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung Zeit.

Kapitaleinkünfte: Seit Einführung der Abgeltungssteuer müssen Kapitaleinkünfte wie Zinsen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Rentner sollten es aber dennoch tun, weil sie häufig einen niedrigen Steuersatz haben. Nur so können sie den Altersentlastungsbetrag auch für Kapitaleinkünfte nutzen. Dazu muss eine "Günstigerprüfung" beantragt werden. Geschieht dies nicht, berücksichtigt das Finanzamt den Altersentlastungsbetrag bei Kapitalerträgen nicht mehr.