Die Qualität seiner Aussagen schwankt zwischen unbarmherzig und geschmacklos. Trotzdem: Poptitan Dieter Bohlen darf weiter derbe Sprüche klopfen. Denn laut Staatsanwaltschaft muss jeder, der in Bohlens Sendung geht, wissen, worauf er sich einlässt.

Hamburg. Wer es wagt, sich vor Dieter Bohlen auf eine Bühne zu stellen, um seine Sangeskünste zu demonstrieren, der sollte besser ein dickes Fell haben. Denn dem vermeintlich untalentierten Künstler dröhnen aus dem Munde von Deutschlands Ober-Juroren nicht selten kaskadenartig verbale Ohrfeigen entgegen. Urteile der Art: "Wenn im Schweinestall die Sau rumgrunzt, findet der Eber das ja auch geil, aber ich deshalb noch lange nicht.", sind nicht unbedingt der Gipfel der Empfindsamkeit.

Aber sie sind erlaubt. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Anzeige wegen Beleidigung, die ein Ex-Casting-Kandidat gegen Bohlen erstattet hatte, eingestellt. Der Grund: Wer in Bohlens Sendung ginge, müsse wissen, was ihn dort erwartet. Bei Beleidigung seien sämtliche Begleitumstände zu berücksichtigen. Bohlen äußerte sich gegenüber "Bild" zufrieden über das Urteil: "Die Justiz hat sich nicht benutzen lassen."