Das Kieler Landgericht hat heute einen 22-Jährigen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem er im Januar 2006 seine Schwester aus Hass getötet hatte.

Der damals 19-Jährige brachte seine 21-jährige Schwester, eine Studentin, mit elf Schlägen gegen Hals und Kopf nachts in ihrer Wohnung um.

Der Mord war detailliert geplant: Der Täter fälschte sein Alibi und besorgte sich im Internet Schutzkleidung, um keine Spuren zu hinterlassen. Anschließend informierte er sich bei Google über die Tötung seiner Schwester unter dem Stichwort "Erschlagen Methode Kopf".

Allerdings scheint der Mann nicht alle Spuren vom Tatort entfernt zu haben, da vor Ort Fasern der von ihm im Internet bestellten Handschuhe gefunden wurden. Obwohl er das Verbrechen plante, sei er dabei auch "naiv und unbedacht" vorgegangen, befand der Vorsitzende Stefan Becker. Das Tatmotiv ließ die Jugendkammer offen. Dass "zufällig ein anderer die Tat beging", schloss das Gericht aus.

Mit dem Urteil folgten die Richter damit nach 20 Verhandlungstagen weitgehend der Beweiswürdigung der Anklage. Staatsanwalt Matthias Daxenberger hatte Hass als Tatmotiv angenommen und wegen Mordes neun Jahre Jugendstrafe gefordert. Er zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt und kündigte umgehend Revision an.

Der 22-Jährige nahm den Schuldspruch ohne merkliche Regung auf. Sein 66 jahre alter Vater kommentierte das Urteil jedoch mit folgenden Worten: "Furchtbar. Eine Schweinerei." Der wohlhabende frühere Unternehmer hatte während des Verfahrens erklärt, dass er nach anfänglichen Zweifeln fest an die Unschuld seines Sohnes glaube.

Auf den 22-Jährigen konzentrierten sich die Ermittlungen erst, als der Kriminalpolizei das falsche Alibi des jungen Mannes auffiel. Der Täter gilt durch Scheidung und einem heftigen Sorgerechtsstreit der Eltern als traumatisiert. Während er beim Vater in Seesen im Harz (Niedersachsen) aufwuchs, blieb seine Schwester bei der Mutter in Hessen. Die Geschwister sahen sich nur selten.

Zur Tat reiste er nach Auffassung des Gerichts von München, wo er eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolvierte, nach Kiel. Um Zugang zur Wohnung der Schwester zu finden, habe er einen ihrer Schlüssel an sich gebracht. Bruder und Schwester hatten sich zuletzt kurz nach Weihnachten 2005 im Hause des Vaters gesehen. Dort kam es zu einem heftigen Streit, weil die Schwester Bücher im Zimmer des Bruders unterbringen wollte. Dies war für die Staatsanwaltschaft Auslöser für die schreckliche Tat.