Das Landgericht Itzehoe hat am Mittwoch zwei junge Männer wegen einer Sprengstoffexplosion, Brandstiftung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt.

Itzehoe. Vom Hauptanklagevorwurf - einem geplanten Attentat auf das "Apfelfest" von Rellingen bei Hamburg im September 2007 - wurden die 20-Jährigen freigesprochen. "Es blieben Zweifel, ob ein konkreter Tatentschluss vorlag", begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Die Angeklagten wurden wegen mehr als 100 Einzeltaten verurteilt. Auf 70 000 Euro bezifferte der Vorsitzende Richter den angerichteten Schaden. Der Staatsanwalt sagte: "Sie haben Rellingen regelrecht terrorisiert".

Die Kammer verurteilte den älteren Angeklagten zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe sowie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, da er nach dem Gutachten eines Sachverständigen auch künftig gefährlich für die Allgemeinheit ist. Sein wenige Monate jüngerer Freund bekam drei Jahre Jugendstrafe. Motiv des älteren war nach Überzeugung des Gerichts "Hass auf Menschen". Bei dem Jüngeren war es neben "Frust über die eigene Lage" der Wunsch, im Mittelpunkt zu stehen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Jüngere nahm das Urteil im Gerichtssaal an. Es ist rechtskräftig.

Der Ältere hatte im Internet Pläne für den Bau von Bomben veröffentlicht und zu Anschlägen aufgefordert, bevor er im Herbst mit Freunden über ein Attentat auf das Rellinger Fest "fantasierte". Zumindest dem Älteren habe der Gedanke an ein Massaker gefallen, sagte der Kammervorsitzende. Mit Ausnahme von Gedankenspielereien habe es keine Vorbereitungen für den Anschlag gegeben. "Im Zweifel für die Angeklagten", begründete er den entsprechenden Freispruch.