Rund einhundert Tonnen mit Durchfallerregern verseuchte Döner soll ein Unternehmer aus Lägerdorf (Kreis Steinburg) an Imbissbetriebe in ganz Norddeutschland geliefert haben.

Seit Dienstag muss sich der 54-Jährige deshalb wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Bei der Verlesung der insgesamt 1347 Anklagepunkte der 56-seitigen Klageschrift im Prozess um Norddeutschlands jüngsten Fleischskandal wechselten sich die zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft ab. Neben dem Hauptangeklagten muss sich ein Lieferant des Unternehmers wegen Beihilfe zum Betrug verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft verkaufte der türkischstämmige Deutsche zwischen Dezember 2006 und September 2007 rund hundert Tonnen "Ekelfleisch"-Döner an insgesamt 95 Imbissbuden in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen. Er mischte unter seine Döner-Masse unter anderem Kalbfleisch und Rindfleisch der sogenannten Kategorie 3, das nicht als Lebensmittel zugelassen war. Fleisch der Kategorie 3 ist zum menschlichen Genuss untauglich und darf zur Lebensmittelgewinnung nicht verwendet werden.

Neben dem 54 auf der Anklagebank saß ein mutmaßlicher Komplize. Der 52-Jährige war laut Staatsanwaltschaft der Lieferant des dubiosen Kalbfleisches. Jede Woche lud er auf einem Parkplatz heimlich 200 bis 300 Kilogramm Fleischstreifen von seinem VW-Bus in einen Kühl-Laster des Dönerproduzenten.

Zusätzlich verarbeitete der Hauptangeklagte auch elf Tonnen Rindfleisch ohne Herkunftsnachweis, dass er angeblich aus Brasilien bezogen hatte. Weitere 14 Tonnen dieses Rindfleisches verkaufte er weiter.

Der Dönerproduzent soll mit seinen "Ekel"-Spießen einen Umsatz von knapp 400 000 Euro erzielt haben, bevor einer seiner Mitarbeiter Anfang September 2007 das Gesundheitsamt informierte. Lebensmittelchemiker hatten anschließend in sämtlichen Fleischproben aus dem Betrieb Campylobacter-Bakterien und zum Teil auch Salmonellen entdeckt: Beide zählen zu den häufigsten bakteriellen Durchfall-Erregern.

Zu einer Gesundheitsgefährdung der Döner-Konsumenten war es nach Angaben der Staatsanwaltschaft trotzdem nicht gekommen, da die Dönerspieße in den jeweiligen Imbissgeschäften vor dem Verzehr erhitzt wurden. Am ersten Verhandlungstag wurden keine Zeugen gehört. Der Prozess ist zunächst auf insgesamt drei Verhandlungstage anberaumt worden.