Der Serieneinbrecher hatte vor vier Jahren in Hamburg einen Immobilienmakler erschossen. Insgesamt gehen Hunderte von Einbrüchen auf sein Konto. Sein Verteidiger kündigte Revision an.

Wiesbaden. Das Landgericht Wiesbaden verurteilte den 63-Jährigen am Montag zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Nach Überzeugung der Richter erschoss der Mann bei einem versuchten Einbruch im Jahr 2004 einen Immobilienmakler in Hamburg. Bei drei weiteren Einbrüchen in Mainz und Wiesbaden schoss er ebenfalls auf die Bewohner und verfehlte sie teils nur knapp. In zwei Fällen wertete das Gericht dies als Mordversuch.

"Der Angeklagte ist nachweisbar gefährlich", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Vogel in der Urteilsbegründung. Bei ihm habe sich ein Hang zu schwerwiegenden Straftaten massiv verfestigt.

Der 63-Jährige handele aufgrund einer kommunistischen Überzeugung und gebe vor, den Benachteiligten der Welt helfen zu wollen. In Wahrheit habe er die Einbrüche aber lediglich genutzt, um seinen aufwendigen Lebensstil inklusive guter Kleidung und Champagner zu finanzieren. Der Angeklagte, der vor der Urteilsverkündung demonstrativ eine Bibel hochhielt, nahm die Entscheidung regungslos entgegen.

Der aus Uruguay stammende Mann verübte nach Einschätzung der Ermittler zwischen 1999 und 2007 in Deutschland und Österreich mindestens 500 Einbrüche. Dabei entwendete er Geld und Gegenstände im Wert von insgesamt rund 430.000 Euro. Darüber hinaus soll er zahlreiche Diebstähle in Italien, den Niederlanden und anderen europäischen Ländern begangen haben. Aus prozessökonomischen Gründen hatte das Gericht die Hauptverhandlung auf insgesamt 31 Einbrüche und Einbruchsversuche beschränkt.

Wegen der Vielzahl von Delikten stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Vogel erklärte, damit sei eine Haftentlassung frühestens in 20 Jahren zu erwarten. Da das Gericht aber nicht sicher sei, dass der Angeklagte in der Haft geläutert werde, habe die Kammer eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Das Urteil entsprach damit weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für Mann 13 Jahre Haft gefordert. Rechtsanwalt Axel Küster sagte nach der Urteilsverkündung, für ihn sei die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehbar. Er werde für seinen Mandanten Revision einlegen.

Wegen seiner speziellen Einbruchstechnik wurde der Mann jahrelang als "Fensterbohrer" gesucht. Er bohrte Löcher in die Rahmen von Fenstern oder Türen und entriegelte diese anschließend mit einem Spezialwerkzeug. Der heute 63-Jährige war am 1. Juni 2007 in Wiesbaden festgenommen worden.

Nach den Worten des Vorsitzenden ist nicht völlig klar, was den Angeklagten auf die schiefe Bahn führte. So habe der aus Montevideo stammende Mann bis Ende der 90er Jahre unauffällig in Italien gelebt. Erst 1998 habe er sich von seiner Familie getrennt und mit der Einbruchserie in Deutschland und Österreich begonnen.

Dass die Polizei dem 63-Jährigen Hunderte von Einbrüchen zuordnen konnte, liegt an dessen Sorglosigkeit. So ließ er an zahlreichen Tatorten angebrochene Saftflaschen oder Zigarettenkippen zurück, an denen die Ermittler seine DNA nachweisen konnten.