In Schleswig-Holstein und Hessen ist es mit der automatisierten Massenkontrolle von Autokennzeichen vorbei. Auch Hamburg verzichtet auf den Einsatz der automatischen Kennzeichenlesegeräte. Ähnliche Regelungen gibt es in insgesamt acht Bundesländern.

Karlsruhe. Die Polizeibefugnisse zur automatisierten Massenkontrolle von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein sind nichtig. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verletzen die Gesetze das Datenschutz-Grundrecht der Autofahrer.

Nach Ansicht des Karlsruher Gerichts sind die Vorschriften zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, aus welchen Anlässen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dürfe. Außerdem bleibe offen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürften. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Damit gab der Erste Senat drei Autofahrern Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt sahen. Ähnliche Regelungen existieren in insgesamt acht Bundesländern.

Nach dem Urteil verzichtet das Land Hessen vorerst auf die umstrittene Fahndungsmethode. Bis zu einer neuen Regelung würden sämtliche Kennzeichenlesegeräte nicht mehr verwendet, erklärte Innenminister Volker Bouffier heute in Wiesbaden.

Der CDU-Politiker bedauerte zugleich das Urteil: "Diese Entscheidung erschwert die Bekämpfung der Kriminalität." Das Gericht habe aber den Einsatz nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Man müsse genau prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Geräte zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden könnten, sagte Bouffier.

Nach einer ersten Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung hat auch Innensenator Udo Nagel die Polizei angewiesen, automatische Kennzeichenlesegeräte (AKLS) bis auf weiteres nicht einzusetzen. Nach der abschließenden juristischen Analyse des Urteils wird über das weitere Verfahren entschieden.

"Die Öffentlichkeit und die Polizei muss darauf vertrauen können, dass wir auf rechtlich sicherer Grundlage handeln. Deshalb habe ich bereits vor Abschluss der rechtlichen Prüfung für die Hamburger Polizei die Anweisung gegeben, den Einsatz der automatischen Kennzeichenlesegeräte auszusetzen", sagte Nagel