Einen Monat lang lag er im Koma. Doch die 50 Gläser Tequila waren einfach zuviel für seinen Körper. Er brach zusammen - mit 4,8 Promille. Ein Berliner Jugendlicher erlag Mittwochnacht einer schweren Alkoholvergiftung. Todesursache: Kreislaufversagen.

Berlin. Ein Berliner Gymnasiast, der nach schwerem Alkoholmissbrauch einen Monat lang im Koma lag, ist in der Nacht zum Donnerstag im Krankenhaus gestorben. Der 16-Jährige von einer Schule im Villenviertel Zehlendorf war Ende Februar nach angeblich rund 50 Gläsern Tequila in einem Lokal mit 4,8 Promille zusammengebrochen und seitdem nicht aus dem Koma aufgewacht. Er sei an den Folgen des Kreislaufversagens gestorben, sagte die Sprecherin der Berliner Charite, Kerstin Endele. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht seien weitere Angaben nicht möglich. Der Fall hatte auch eine bundesweite Debatte um strengere Gesetze und Kontrollen beim Alkoholkonsum von Jugendlichen ausgelöst. Die Bundesregierung lehnt bisher eine Verschärfung der Gesetze ab.

Die Polizei leitete ein Todesermittlungsverfahren ein. Eine Obduktion solle die genaue Todesursache klären, sagte Polizeisprecher Bernhard Schodrowski. Die Kriminalpolizei ermittelt zudem, ob andere Lokalbesucher oder der Wirt für den Tod des Jugendlichen mitverantwortlich sind, weil sie ihn nicht vom Trinken abgehalten haben. "Dafür müssen wir auch klären, wie der Abend genau verlaufen ist", sagte Schodrowski. Noch sei beispielsweise unklar, ob der Schüler alleine oder in einer Gruppe unterwegs gewesen sei, was er im Laufe des Abends und wie viel er getrunken habe.

Nach diesem bekannt gewordenen Alkoholexzess waren in Gesellschaft und Politik vor allem so genannte Flatrate-Partys, bei denen Besucher zum Pauschalpreis trinken dürfen, so viel sie wollen, in die Kritik geraten. Die Bundesregierung lehnte am Mittwoch erneut schärfere Gesetze gegen das Koma-Trinken ab. Bestimmungen im Jugendschutz- und Gaststättengesetz müssten streng umgesetzt werden, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD).

Dem Gaststättengesetz nach dürfen in Deutschland Bier, Wein und Sekt nicht an unter 16-Jährige, so genannte branntweinhaltige Getränke nicht an unter 18- Jährige abgegeben werden. Außerdem ist Wirten nicht erlaubt, offensichtlich Betrunkenen weiteren Alkohol auszuschenken.

Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) sagte am Donnerstag bei einem Redaktionsbesuch der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass nicht das bestehende Gesetze falsch sei. "Wir wissen, das das, was passiert ist, nicht hätte passieren dürfen, wenn man sich an die Spielregeln, sprich auch Gesetze, gehalten hätte", sagte Zöllner. Die primäre Frage sei daher, ob bestehende Vorgaben eingehalten werden - "und wenn nicht, wie man dafür sorgt, dass sie entweder freiwillig eingehalten oder kontrolliert werden". Wenn man nicht in der Lage sei, das Gesetz mit einem Ausschankverbot an unter 16-Jährige durchzuhalten, erübrige sich die Frage, ob man das Ausgabealter auf 18 Jahre erhöhen sollte.

Nach dem Tod des Schülers forderte die Berliner CDU-Fraktion hingegen eine Erhöhung des Abgabealters von 16 auf 18 Jahren. Außerdem müssten in der Gastronomie und im Handel mehr Kontrollen erfolgen, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher Mario Czaja. Alkoholmissbrauch müsse besser bekämpft und eingedämmt werden.

Allein in Berlin waren in den vergangenen Wochen mehrere Fälle von exzessivem Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen bekannt geworden. Zuletzt war am Wochenende ein 15-jähriges Mädchen bewusstlos mit 4,1 Promille in ein Krankenhaus gebracht worden. Vergangenes Jahr verdoppelte sich in der Hauptstadt sogar die Anzahl der Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung in eine Rettungsstelle kamen. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bundesweit bereits mehr als ein Drittel der 12- bis 17-Jährigen einen Alkoholrausch erlebt.