Ehemaliger Deka-Immobilien-Manager legt ein Geständnis ab und gibt Annahme von Schmiergeld zu.

Frankfurt/Main. Im Prozess um den Frankfurter Immobilienskandal hat der frühere Geschäftsführer der Sparkassen-Tochter Deka Immobilien Investment ein Geständnis umfassendes abgelegt. Der Ex-Manager, der sich wegen Untreue und Bestechlichkeit vor dem Frankfurter Landgericht verantworten muss, gab zu, bei Planung und Bau großer Objekte in Wiesbaden, Frankfurt und Erfurt zwischen September 1999 und Ende 2003 insgesamt 470.000 Euro an Schmiergeldern erhalten zu haben. Im Gegenzug habe er den Projektentwicklern und Architekten Hinweise gegeben, damit sie die Ausschreibungen gewinnen konnten. Vor Gericht gab der Angeklagte alle sieben Fälle zu, die ihm Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner zur Last legt. Er habe sich vom Geschäftsführer einer Projektentwicklungsgesellschaft dazu verleiten lassen, erklärte der Angeklagte. In den meisten Fällen sei ein Prozent des Verkaufspreises an ihn und den Projektentwickler geflossen.

Später seien die Schmiergeldzahlungen dann über die laufenden Rechnungen refinanziert worden. Mittlerweile habe er der Deka Immobilien Investment GmbH den kompletten Schaden bezahlt. Dafür habe er seine Eigentumswohnung, ein Grundstück und ein Einfamilienhaus verkauft, berichtete der 50-Jährige. Der ehemalige Manager war im September 2004 festgenommen worden und saß eine Woche lang in Untersuchungshaft. Unmittelbar nach seiner Festnahme offenbarte er sich der Frankfurter Staatsanwaltschaft, die seit Ende 2003 gegen Geschäftsleute der Immobilienbranche ermittelt.

Noch immer sind etwa 80 Verfahren gegen Verantwortliche eines großen Baukonzerns, Fondsmanager, Architekten, Makler und Projektentwickler anhängig. Sie sollen den Bau, Kauf und Verkauf großer Objekte unter sich abgesprochen haben. Für diese Absprachen sollen insgesamt 15 Millionen Euro an Bestechungsgelder quer durch Europa geflossen sein. Der Prozess gegen den Ex-Manager ist nur bis Mittwoch terminiert. Wegen seines umfassenden Geständnisses können die Richter auf eine lange Beweisaufnahme verzichten.