Das umstrittene deutsche VW-Gesetz steht nach 47 Jahren vor dem Aus. Es verstößt nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Europarecht, weil es wegen der Bevorzugung des Landes Niedersachsen Großinvestoren vom Kauf von VW-Aktien abschrecke.

Wenn der EuGH in seinem Urteil im Sommer wie erwartet dieser Einschätzung folgt, müsste das Gesetz abgeschafft oder geändert werden. Als Ergebnis würde die Position von Porsche und anderen Privatinvestoren bei VW gestärkt. Verlierer wäre das Land Niedersachsen.

Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer erklärte vor dem Gericht in Luxemburg am Dienstag in seinem Schlussantrag, Deutschland könne VW nicht vor einer Übernahme schützen. Er forderte die Richter auf, einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattzugeben. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts.

VW-Hauptaktionär Porsche zeigte sich nach dem Urteil zuversichtlich, dass das Gesetz endgültig gekippt wird. Porsche ist größer Einzelaktionär bei Volkswagen mit 27,4 Prozent der Anteile und zwei Sitzen im Aufsichtsrat. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hatte mehrfach einen dritten Sitz im Aufsichtsrat gefordert.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff sieht bei einer Korrektur des VW-Gesetzes keine negative Auswirkungen auf Volkswagen. "Durch den Einstieg von Porsche bei VW sind allerdings negative Folgen nicht mehr zu befürchten, wenn das VW-Gesetz doch fallen sollte", sagte Wulff der "Neuen Presse". Das Land und Porsche könnten gemeinsam eine Zerschlagung des Konzern verhindern. VW selbst wollte den Antrag nicht kommentieren und auf das Urteil des EuGH warten.

Generalanwalt folgt der EU-Kommission

Der EuGH-Generalanwalt erklärte, das Volkswagen-Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr. Die obligatorische Vertretung des Landes Niedersachsen im VW-Aufsichtsrat und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent der Aktien schränkten die Beteiligung privater Investoren an Unternehmensentscheidungen ein.

Nach Auffassung des Generalanwalts wirkt das VW-Gesetz daher abschreckend auf Investoren, die ein bedeutendes Aktienpaket der Gesellschaft erwerben möchten. Die Argumentation der Bundesregierung, das Gesetz diene bestimmten Zielen der Sozial-, Regional- und Wirtschaftspolitik, wies der Ruiz-Jarabo zurück. "Die deutsche Regierung verwechselt das Allgemeininteresse mit den Interessen des Landes Niedersachsen und ihren eigenen an einer guten Geschäftsentwicklung", heißt es in seinem Schlussantrag.

Der Generalanwalt folgte weitgehend der Argumentation der EU-Kommission. Diese hatte sowohl die Sonderrechte des Landes Niedersachsen als Aktionär wie auch die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent der Aktien beanstandet.

Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Einzelaktionärs des Unternehmens auf 20 Prozent, auch wenn er mehr Aktien hält. Außerdem sichert das Gesetz Niedersachsen zwei Sitze im Aufsichtsrat zu, auch wenn das Land weniger Aktien hätte. Niedersachsen hält derzeit 20,8 Prozent und Porsche 27,4 Prozent an Volkswagen.