Weil sie ihre kleine Tochter jahrelang mit Essig und Kalkreiniger schwer misshandelt hat, muss eine Mutter aus Mecklenburg-Vorpommern für neun Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Rostock sah es am Freitag als erwiesen an, dass die 27-jährige Frau aus Teterow der heute fünfjährigen Lea-Marie über etwa vier Jahre in mindestens 24 Fällen gewaltsam ätzende Haushaltsreiniger eingeflößt und damit schwer verletzt hat. Zudem habe sie in verabscheuungswürdiger Weise das Kind im Alter von einem Jahr mit heißem Wasser an den Oberschenkeln verbrüht, um Geld von einer Unfallversicherung zu erhalten. Das Mädchen wird nie wieder richtig gesund werden.

Der mitangeklagte Vater von Lea-Marie wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch er sei gewalttätig gegen das Kind geworden und habe es mit einem Teppichklopfer verprügelt. Die Mutter muss zudem ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro zahlen.

Das Gericht begründete das Urteil mit den Tatbeständen der Misshandlung Schutzbefohlener, der gefährlichen Körperverletzung und des Betruges. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, während der Verteidiger sechs Jahre und drei Monate für ausreichend erachtete. Er ließ zunächst offen, ob Revision eingelegt werden soll.

Lea-Marie war wegen schwerer innerer Verätzungen und blutigen Erbrechens immer wieder von der Mutter in verschiedenen medizinischen Einrichtungen vorgestellt worden, ehe im vergangenen Sommer eine ärztliche Anzeige wegen einer möglichen Straftat erfolgte. Ein rechtsmedizinisches Gutachten geht davon aus, dass die Torturen bereits begannen, als Lea-Marie erst ein halbes Jahr alt war. Sie habe lebenslange Schädigungen davongetragen, heißt es darin.

Als Motiv hatte die Mutter Überforderung eingeräumt. Mit den fortwährenden Verletzungen des Kindes habe sie Klinikaufenthalte herbeigeführt, umso zu Hause Ruhe vor der Tochter zu haben. Noch heute müssen laut Rechtsmedizin die schweren Verletzungen und Wucherungen im Verdauungstrakt des Mädchens immer wieder bei komplizierten operativen Eingriffen behandelt werden. Das Gericht folgte bei seinem Urteilsspruch auch einem psychiatrischen Gutachten, das der Mutter volle Schuldfähigkeit, aber auch Gefühlskälte und mangelnde Intelligenz bescheinigt.

Die Mutter war bereits mit Aufdeckung der Vorfälle vor einem halben Jahr in Untersuchungshaft genommen worden. Das Kind lebt unter ständiger ärztlicher Kontrolle bei einer Pflegefamilie. Es hatte nicht vor Gericht aussagen müssen, ihre Angaben waren auf Video aufgenommen worden.