Das Sondertribunal in Bagdad verurteilte den Ex-Diktator wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. In dem ersten Prozess gegen Saddam Hussein ging es um die Hinrichtung von 148 Schiiten in der Kleinstadt Dudschail im Jahr 1982.

Bagdad/Kairo. Der frühere irakische Machthaber Saddam Hussein ist knapp zwei Jahre nach seiner Festnahme durch die US-Truppen zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Das berichtet der arabische Nachrichtensender Al-Dschasira.

Ebenfalls zum Tode verurteilt wurden Saddams Bruder Barsan al-Tikriti und der ehemalige Richter Awad al-Bandar, der damals die Urteile für die Hinrichtung der Schiiten gesprochen hatte. Vizepräsident Taha Jassin Ramadan wurde von dem Sondertribunal zu lebenslanger Haft verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten nach Angaben von Al-Dschasira Haftstrafen von jeweils 15 Jahren. Mohammed Assawi, ein Funktionär von Saddams Baath-Partei aus der Kleinstadt Dudschail, wurde freigesprochen.

Der Prozess hatte im Oktober 2005 begonnen. Wer zu lebenslanger Haft oder zum Tode verurteilt wird, kann nach den Statuten des Sondertribunals in Berufung gehen. Ein rechtskräftiges Urteil muss dann spätestens 30 Tage nach seiner Verkündung vollstreckt werden. Saddam hatte während des Prozesses erklärt, er wolle, falls er zum Tode verurteilt werden sollte, nicht durch den Strang "wie ein einfacher Krimineller" sterben, sondern erschossen werden.

In Bagdad und anderen Unruheregionen des Iraks herrschte am Sonntag wegen der Urteilsverkündung Ausgangssperre. Gegen Saddam läuft noch ein zweiter Prozess wegen Völkermordes an den Kurden.