Volksabstimmungen: Gericht gibt Klage gegen Änderungen der Gesetzgebung in der Hansestadt in Teilen statt. Volksentscheide können weiterhin an Wahltagen abgehalten werden.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine von der CDU-Landesregierung beschlossene Verschärfung der Regeln für Volksabstimmungen als teilweise verfassungswidrig verworfen. Damit wurde einem Antrag von Oppositionspolitikern aus SPD und Grünen sowie der Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid" weitgehend stattgegeben, wie das Gericht mitteilte.

In dem von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft im vergangenen Jahr beschlossenen Änderungsgesetz war vorgesehen, daß ein Volksentscheid nicht mehr am Tag einer regulären Wahl, etwa zur Bürgerschaft oder zum Bundestag stattfinden kann. Das Landes-Verfassungsgericht entschied nun, daß diese Regelung verfassungswidrig sei. Die Kritiker der Änderung hatten dem Senat vorgeworfen, mit den neuen Regeln Volksabstimmungen erschweren zu wollen.

Nach dem nun teilweise gekippten Gesetz wurde außerdem das freie Sammeln von Unterschriften für ein Volksbegehren durch die Eintragung bei staatlichen Stellen oder per Brief vorgeschrieben. Dazu entschied das Gericht, diese Regelung dürfe nicht rückwirkend gelten. (Aktenzeichen: HVerfG 2/05)