Stallpflicht gilt vom 1. März an für mindestens zwei Monate. Einschleppen der Tierseuche durch Zugvögel soll so verhindert werden

BERLIN. Zum Schutz vor der Vogelgrippe muß das Geflügel in ganz Deutschland für mindestens zwei Monate wieder in die Ställe. Die bundesweite Stallpflicht gelte vom 1. März an, teilte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin mit. Sollte sich die Gefahrenlage ändern, könne der Termin aber auch vorgezogen werden. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems hatte ein neuerliches Freilaufverbot empfohlen, um ein Einschleppen der Tierseuche durch Zugvögel zu verhindern. Bereits von Ende Oktober bis Mitte Dezember vergangenen Jahres hatten die Tiere wegen des Vogelzugs schon einmal vorübergehend weggesperrt werden müssen.

"Die Stallpflicht ist eine unabdingbare Maßnahme, um diese Tierseuche aus unserem Lande fern zu halten", sagte Seehofer. "Ich bitte die Bevölkerung und die Tierhalter um Verständnis." Ein Einschleppen der Vogelgrippe wäre "weitaus dramatischer als alle Schritte, die wir präventiv ergreifen", betonte der Minister. Auch in anderen EU-Ländern werde es eine Stallpflicht für Geflügel geben.

In einer aktuellen Risikobewertung sieht das Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems die größte Gefahr in illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten. Allerdings schlossen die Experten eine Einschleppung des auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N1 über den Vogelzug nicht aus. Ein Teil der Vögel überquere auf dem Rückflug aus den Überwinterungsgebieten die betroffenen Gebiete in der Türkei, hieß es. Das Institut empfahl eine bundesweite Stallpflicht, da anhand der Zugrouten der Tiere keine begrenzten Risikogebiete für Deutschland definiert werden könnten.

Es gebe derzeit noch keine Informationen über den Infektionsstatus der Zugvögel, sagte der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, Thomas C. Mettenleiter. "Nicht jeder Zugvogel, der uns überfliegt, ist voll mit Influenza-Viren", betonte er.

Seehofer und Mettenleiter kündigten an, in den kommenden Monaten auch die Möglichkeit einer Impfung von Nutzgeflügel zu überprüfen. "Wir nehmen die Option einer Impfung sehr ernst", sagte Seehofer, warnte aber vor "überzogenen Erwartungen" und zahlreichen Nachteilen einer flächendeckenden Impfung. Darüber hinaus kündigte er weiterhin intensive Kontrollen an Grenzen und Flughäfen und regelmäßige Untersuchungen von Wildvögeln an. Geflügelmärkte und Geflügelschauen dürfen auch weiterhin nur eingeschränkt veranstaltet werden.

Der Naturschutzbund Nabu kritisierte die neuerliche Stallpflicht. Die Maßnahme laufe ins Leere und führe zu einer weiteren Konzentration der Geflügelhaltung in Deutschland, erklärte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Dabei begünstige vor allem die Massentierhaltung die Übertragung gefährlicher Viren.

Die Vogelgrippe kann von Tieren auf Menschen übertragen werden. Von Mensch zu Mensch gilt die Krankheit unter normalen Umständen als nicht ansteckend. Eine Übertragung zwischen Menschen wurde bisher nur in Einzelfällen bei extrem engem Kontakt festgestellt. Bislang sind weltweit knapp 90 Menschen an der Viruskrankheit gestorben. Zuletzt hatten zahlreiche Vogelgrippe-Fälle in der Türkei Besorgnis in Europa ausgelöst.