Im Prozeß um den folgenschweren Unfall des Säuretankers „ENA 2“ im Hamburger Hafen hat der Kapitän des Schiffes am ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Hamburg jede Schuld an der Havarie zurück gewiesen.

Im Prozeß um den folgenschweren Unfall des Säuretankers "ENA 2" im Hamburger Hafen hat der Kapitän des Schiffes am ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Hamburg jede Schuld an der Havarie zurück gewiesen. Gleichzeitig räumte er in einem Teilgeständnis aber ein, bei der Kollision der "ENA 2" mit einem Containerschiff Ende Juni 2004 betrunken gewesen zu sein. "Dazu stehe ich", sagte der 38jährige am Donnerstag. Laut medizinischem Gutachten hatte er noch drei Stunden nach dem Unfall einen Alkoholpegel von fast 2,2 Promille.

Der Kapitän ist wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs und Gewässerverunreinigung angeklagt. Die Anklage wirft ihm vor, den Zusammenstoß der 62 Meter langen "ENA 2" mit der gut 290 Meter messenden "Pudong Senator" durch Missachtung der geltenden Vorfahrtregeln verursacht zu haben. Nach dem Unfall waren mehr als 900 Tonnen Schwefelsäure aus dem Leck geschlagenen Tanker in die Elbe geflossen und hatten beinahe eine Umweltkatastrophe ausgelöst. Erst nach einer komplizierten und fünf Tage dauernden Bergung des Chemieschiffes konnte eine weitere Gefahr für Mensch und Natur ausgeschlossen werden.

"Er hatte Vorfahrt, die Pudong Senator hat sie ihm genommen", meinte der Verteidiger des Kapitäns, Otmar Kury. Das Containerschiff sei zudem zu schnell gefahren. Die "ENA 2" war bei der Einfahrt in einen Parkhafen mit dem ausfahrenden Container-Riesen kollidiert.

"Die Pudong Senator hat nicht gemeldet, wo sie ist und was sie macht", sagte der Kapitän. Nach der Havarie hatte er seinen Chemietanker noch an einen Liegeplatz im Hamburger Petroleumhafen gebracht. Dort kenterte die "ENA 2" und sank. Durch die auslaufende Schwefelsäure verendeten die Fische im Hafenbecken. Elf Menschen erlitten Verätzungen.

Am Tag vor dem Unfall habe er bis in die frühen Morgenstunden Bier und Whisky getrunken, am Vormittag vor seinem Dienst gemeinsam mit einer Bekannten noch zwei Flaschen Rotwein, sagte der Beschuldigte. "Ich hatte damals Beziehungsprobleme", meinte der 38jährige. Auch als Konsequenz aus dem Unfall der "ENA 2" hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die allgemeine Promillegrenze in der Seeschifffahrt von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Für Gefahrguttransporte wurde eine Null-Promille-Regelung eingeführt.

Der Prozeß wird am 19. Januar fortgesetzt.