Der Lagerarbeiter erdrosselte sein Opfer mit einem Handtuch, als die 19jährige drohte, von der Vergewaltigung zu erzählen. Der 34jährige hatte schon mehrere Ex-Freundinnen vergewaltigt.

Freiburg. Der Mörder der 19-jährigen Melanie aus dem badischen Lörrach muß lebenslang ins Gefängnis. Das Freiburger Landgericht verurteilte den 34-Jährigen am Dienstag wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Zudem wurde der Mann wegen vier Vergewaltigungen ehemaliger Freundinnen verurteilt. "Der Angeklagte hat seine sexuellen Bedürfnisse über Jahre hinweg ohne Rücksicht auf die Opfer ausgelebt", sagte der Vorsitzende Richter Peter Dünkel.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 34 Jahre alte Lagerarbeiter Melanie im September vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Lörrach vergewaltigt. Als sie drohte, das Bekannten zu erzählen, erdrosselte er sie mit einem Handtuch. "Die Tat ist ein Verdeckungsmord. Er hat sie erst nach der Vergewaltigung geplant", sagte Dünkel. Die Leiche versteckte der Angeklagte auf dem Gelände seiner Arbeitsstätte, einem Transportbetrieb im schweizerischen Kaiseraugst. Der Mann hatte ein Opfer wenige Tage vor der Tat kennengelernt.

Die Kammer folgte mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Nach dem Urteil sagte Verteidiger Michael Moos: "Das Gericht hat sich auf dünnem Eis bewegt. Ich habe durchaus meine Zweifel, denn es gibt keine Beweise für einen Verdeckungsmord." Melanie könne genauso gut an den Folgen eines nicht geplanten Streites gestorben sein. Der Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen und zuvor bei der Polizei widersprüchliche Angaben gemacht. Moos will nach Rücksprache mit seinem Mandanten prüfen, ob er Revision einlegt.

Die besondere Schwere der Schuld des 34-Jährigen, der weder eine abgeschlossene Schul- noch Berufsausbildung hat, begründete Dünkel mit der Vielzahl und Brutalität seiner Gewalttaten. Gutachter hatten ihm eine "instabile Persönlichkeit" bescheinigt und ihn als Schwächling bezeichnet, der seine Minderwertigkeitsgefühle gegenüber Frauen mit Gewalt ausgleiche. Seine Freundinnen und Opfer waren meist jung und unerfahren. Ursprünglich sollte er sich wegen zwei weiteren Vergewaltigungen verantworten. Die Vorwürfe wurden wegen schwieriger Beweisfindung aber fallengelassen.