Paderborn.

Im Mordprozess um das „Horrorhaus“ von Höxter bewertet die Staatsanwaltschaft einen der Fälle neu. Das könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten zur Folge haben. Im Fall des zweiten Opfers Susanne F. aus Niedersachsen sei ein vollendeter Mord durch Unterlassen, anders als in der Anklage angenommen, nicht mehr nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer.