Die Demonstranten gegen den G20-Gipfel dürfen im Protestcamp auf der Halbinsel Entenwerder 300 Schlafzelte für jeweils zwei bis drei Personen aufbauen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) gab einer Beschwerde der Anmelder teilweise recht.

Seite 6 Der Streit um die Camps