Rezeptpflicht Opioide unterliegen in Deutschland in der Regel dem Betäubungsmittelgesetz. Ärzte brauchen spezielle Rezeptvordrucke für eine Verordnung.

Pflastertherapie Der Arzneimittelexperte Gerd Glaeske von der Universität Bremen nimmt im „Jahrbuch Sucht 2017“ die Ärzte in die Verantwortung. Die Mittel würden als Pflastertherapie „oftmals zu schnell und zu hoch dosiert“ etwa bei Menschen mit Rückenschmerzen und Schmerzen durch Osteoporose eingesetzt.