Eine Stornierung muss unverzüglich mitgeteilt werden, auch wenn man versichert ist. Für Vielreisende und Familien lohnt ein Jahresvertrag

Da hat einen das Urlaubsfieber schon voll gepackt, und dann das: Die Oma kommt ins Krankenhaus und muss operiert werden. Der Familienrat beschließt, den Urlaub abzusagen – trotz der hohen Stornokosten. Denn um die braucht sich die Familie keine Sorgen zu machen. Sie werden von der Reiserücktrittsversicherung bezahlt, die sie bei der Reisebuchung abgeschlossen hat.

Die Beispielsfamilie hat sich dabei an den Rat der Verbraucherschützer von der Stiftung Warentest gehalten, die bei der letzten Untersuchung 128 Tarife für eine Rücktrittsversicherung unter die Lupe genommen hatten. Für teure Reisen und für Reisen mit Kindern, so die Tester, ist eine Reiserücktrittsversicherung fast immer sinnvoll. Sie ersetzt dem Urlauber die vom Reiseveranstalter verlangten Stornokosten, wenn ein „wichtiger Grund“ die Reise verhindert oder zum Abbruch der Reise führt.

Wichtige Gründe sind natürlich eine plötzlich eintretende Krankheit, ein Unfall oder der Tod des Reisenden und seiner Begleitung. Ebenso zählen dazu Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit und Bruch von Prothesen. Auch ein erheblicher Schaden am Eigentum wie ein überflutetes oder abgebranntes Eigenheim oder die ausgeraubte Wohnung führt zum Versicherungsfall. Weitere Gründe sind betriebsbedingte Kündigung, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwech- sel, Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung, Einreichung einer Scheidungsklage, Schulwechsel des Kindes, Verkehrsmittelverspätung, ja sogar die Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes.

Einige Versicherungen zahlen auch für Betreuung

Auch wenn den Angehörigen, die zu Hause bleiben, etwas zustößt, ersetzt die Versicherung die Stornokosten. Den Kreis dieser sogenannten „Risikopersonen“ haben die meisten Versicherer erfreulicherweise weit gefasst. So zählen dazu nicht nur Ehe- und Lebenspartner, die Kinder und die Großeltern, sondern auch Verwandte wie Geschwister, Schwager und Schwägerin, Schwiegereltern, Tanten und Onkel sowie Neffen und Nichten. Einige Versicherungen begrenzen das Risiko aber auf deren Todesfall. Gute Versicherungsverträge schließen auch eine private Pflegerin, die die Oma betreut, und das Kindermädchen mit ein.

Abschließen sollte man immer einen Vollschutz, eine Rücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung. Der Unterschied ist, dass die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten ersetzt, die Reiseveranstalter, Hotels, Auto- und Wohnmobilvermieter, Fluggesellschaften und andere Leistungsträger verlangen, wenn die Reise nicht angetreten wird. Die Reiseabbruchversicherung dagegen erstattet die Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise und ersetzt den Wert der nicht genutzten Leistungen oder trägt die Mehrkosten eines verlängerten Aufenthalts aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, bei guten Versicherern auch wegen einer Naturkatastrophe.

Fallstricke haben die Reiserücktritts- und -abbruchversicherungen wenige. Der wichtigste: Ein Schadensfall muss unverzüglich mitgeteilt werden. Denn die Stornokosten der Reiseveranstalter sind umso höher, je näher der Reiseantritt rückt. Bis zu einem Monat vor Reiseantritt betragen die Stornokosten meist 20 Prozent des Reisepreises, kurz davor sind es dann etwa 80 Prozent, bei Spezialprogrammen und Städtereisen ist oft sogar die volle Summe fällig. Wenn nun ein Erkrankter das Stornieren hinauszögert und hofft, das wird schon wieder, dann hat er seine Pflicht verletzt, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das kann ihn teuer zu stehen kommen. Denn wird er nicht rechtzeitig gesund oder erleidet einen Rückfall, dann zahlt die Reiserücktrittskostenversicherung nur die Stornokosten, die zu Beginn der Krankheit fällig gewesen wären. Das gilt dann, wenn der Arzt eine Genesung des Patienten vor der Abreise für wahrscheinlich gehalten hat.

In Zweifelsfällen sollte man immer bei der Versicherung nachfragen. Europäische Reiseversicherung (ERV), Elvia (auch Allianz Global Assistance) und andere haben einen Beratungsservice für Stornofragen. Vorteil für beide Seiten: Es gibt Rechtssicherheit. Denn wenn die Mediziner der Versicherung zum Abwarten raten, der Kunde später aber trotzdem nicht reisen kann, dann zahlt der Versicherer ohne große Diskussionen die vollen Stornokosten. Andererseits muss man auch die Reise absagen, wenn die Versicherungsärzte dazu raten – außer man geht das Risiko ein. Beratung gibt es auch für Reisende mit einer „ruhenden“ Vorerkrankung oder einer chronischen Erkrankung. Auch in einem solchen Fall kann man sich absichern, wenn man vorher die Ärzte der Versicherung einschaltet. Testsieger waren die Versicherer Würzburger, Europäische Reiseversicherung und Signal Iduna. Das gilt sowohl für die Angebote für Einzelpersonen wie für Familien. Die drei Versicherer haben in ihren Verträgen auch keine Selbstbeteiligung. Bei solchen Verträgen, so die Tester von Warentest, sparen sich Reiselustige für ein paar Euro mehr den im Stornofall zu zahlenden Eigenanteil. Dieser betrage oft 20 Prozent.

Die Preise für die Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis. Singles sollten auch bei nur einer geplanten Reise einen Blick auf die Preise der Jahresverträge werfen. Sie sind oft günstiger als für Einzelreisen. Bei der Würzburger kostet die Reiserücktrittversicherung mit Abbruchschutz ohne Selbstbeteiligung bei einem Reisepreis bis 2000 Euro als Jahresvertrag 67 Euro, für eine Einzelreise dagegen 74 Euro.

Bei Familien lohnt sich der Jahresvertrag, wenn sie öfters als ein Mal verreist. So kostet die Jahresversicherung bei der Würzburger für Reisen bis jeweils 2000 Euro Reisepreis mit 107 Euro nur 20 Euro mehr als die Versicherung für eine Einzelreise (84 Euro). Bei Familienverträgen sind die Mitglieder der Familie auch versichert, wenn sie allein verreisen, das Kind zum Beispiel einen Sprachkurs im Ausland macht. Testsieger bei den Jahresverträgen waren Reisekarte4you von der Würzburger und Europäische Reiseversicherung, für Singles auch Europ Assistance.