München.

Es war eine Nacht mit Folgen: Neun Monate nach dem Aufenthalt in einem Hotel hat eine Frau aus Halle einen Jungen zur Welt gebracht. Das Problem: Der Name des Kindsvaters ist ihr unbekannt. Ihr gegenüber hatte sich der Mann als Michael vorgestellt. Um ihn für Unterhaltsforderungen zur Kasse bitten zu können, forderte sie vom Hotel die Herausgabe der Anschrift und des vollen Namens des Mannes. Weil die Unterkunft sich weigerte, verklagte sie das Hotel – und erlitt vor dem Amtsgericht München nun eine Niederlage.

Die Frau war laut Gericht nicht in der Lage, ausreichende Angaben zu ihrer Liebschaft zu machen. Eine eindeutige Identifizierung des Mannes war daher nicht möglich, hieß es. Lediglich der Name Michael sei ihr noch eingefallen – obwohl das Paar insgesamt vier Nächte in der Unterkunft in Halle an der Saale verbrachte. Das Hotel hatte mitgeteilt, dass zum betreffenden Zeitpunkt vier Männer mit dem Namen Michael im Haus eingemietet waren.

Die Richterin argumentierte unter anderem, dass eine Herausgabe der Daten von allen vier Männern „ins Blaue hinein erfolgen würde“. Mindestens drei Männer wären dann zu unrecht verdächtigt worden. Auch sei nicht mit Sicherheit feststellbar, ob Michael auch tatsächlich der Name des Betroffenen ist.

Recht auf Intimsphäre der Männer wiegt schwerer

Doch auch bei weiterer Eingrenzung hätte die Klägerin kein Recht auf die vollständigen Personendaten des damaligen Partners gehabt. Das Gericht teilte mit, dass die informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Ehe und Familie der betroffenen Männer schwerer wiegt als das „Recht der Klägerin auf Schutz der Ehe und Familie und auf den Unterhaltsanspruch“. Danach könne jeder selbst darüber befinden, ob und in welcher Form und wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Leben gewährt wird.

Da die Hotelkette ihren Sitz in München hat, fand der Prozess in der bayerischen Landeshauptstadt statt.