Welche Rechte und Pflichten befristete Arbeitnehmer haben

Zeitarbeit boomt. Für viele Menschen ist sie ein Sprungbrett in eine reguläre Beschäftigung, oftmals nach vielen Jahren der Arbeitslosigkeit oder einer längeren Auszeit. „Zeitarbeitnehmer sind ganz normale Arbeitnehmer mit denselben Rechten und Pflichten wie andere Beschäftigte auch. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht mit allen seinen Schutzfunktionen“, erläutert Thomas Hetz, der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). Berufstätige sollten sich klarmachen, dass sie als Zeitarbeiter die Gemeinschaftseinrichtungen eines Betriebs – etwa die Kantine und den Betriebskindergarten – ebenso mitbenutzen dürfen, wie die dort dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmer. Wer länger als sechs Monate im Betrieb ist, darf auch den Betriebsrat mitwählen.

Darüber hinaus habe die Zeitarbeit über die letzten Jahre immer wieder bewiesen, dass sie Gruppen mit vergleichsweise wenigen Chancen im Berufsleben doch wieder in den Arbeitsmarkt integrieren könne, weiß Werner Stolz, der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ): „Die Übernahmequote liegt derzeit bei rund 35 Prozent.“

Wie Thomas Hetz weiter berichtet, sei die Zeitarbeit entgegen vieler gängiger Klischees eine Dienstleistungsbranche mit ganz normalen Löhnen, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland liegen – und zuletzt auch erhöht wurden. Seit dem 1. März beträgt der neue Mindestlohn für Zeitarbeiter laut iGZ-Tarifvertrag in Westdeutschland 9,23 Euro und in Ostdeutschland 8,91 Euro.

Seriöse Personalvermittler verlangen kein Geld

Eine weitere neue Regelung trifft an diesem Sonnabend, dem 1. April, in Kraft. Mit dem sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) greift der Gesetzgeber mit verschiedenen Regulierungen in die Praxis der Zeitarbeit ein. So wurde die Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate begrenzt. Liegen zwischen zwei Einsätzen beim gleichen Entleiher mehr als drei Monate, beginnt die Berechnung der Überlassungshöchstdauer wieder von Neuem. Ausnahmen von der Obergrenze oder auch niedrigere Fristen können in speziellen Tarifverträgen der Entleiher-Branche vorgesehen werden. Außerdem sieht das AÜG vor, dass nach neun Monaten für eine Zeitarbeitskraft der gleiche Lohn gezahlt werden muss wie für einen Mitarbeiter des Stammpersonals.

Wer in der Zeitarbeit Fuß fassen will, der sollte sich an einen seriösen Personalvermittlungsdienstleister wenden. Kosten für die Vermittlung fallen in der Regel nicht an. Denn in den meisten Fällen beauftragt das Kundenunternehmen den Personalvermittler und bezahlt im Falle der Einstellung eines Kandidaten ein Vermittlungshonorar.

Die im BAP organisierten Personalvermittler haben sich freiwillig auf grundsätzliche Kriterien zur Berufsausübung geeinigt. Dazu gehört unter anderem, dass der Personalvermittler ein angemeldetes Gewerbe betreibt und über eine qualifizierte personalwirtschaftlich relevante Vorbildung oder Berufserfahrung verfügen muss. Zudem werden nur Aufträge akzeptiert, wenn sie ethisch vertretbar erscheinen und wenn die Informationen, die von Unternehmen beziehungsweise Arbeitssuchenden zur Verfügung gestellt wurden, streng vertraulich behandelt werden. Verstöße gegen die Berufsgrundsätze werden von einem Schiedsgericht auf Antrag untersucht und geahndet. (csl)

Weitere Informationen:
www.personaldienstleister.de oder
www.ig-zeitarbeit.de