Kiew.

Der ukrainische Geheimdienst SBU hat der russischen ESC-Teilnehmerin Julija Samoilowa die Einreise verboten. Dadurch kann die 27-jährige Sängerin voraussichtlich nicht beim Eurovision Song Contest (ESC) Mitte Mai in Kiew auftreten. Sie dürfe für drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen, sagte Geheimdienstsprecherin Jelena Gitljanskaja der Agentur Interfax. Die Entscheidung sei aufgrund von früheren Verstößen gegen ukrainische Gesetze getroffen worden. Anlass ist ein aus Kiewer Sicht illegaler Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.

Die Sängerin im Rollstuhl ist im Juni 2015 in der Stadt Kertsch auf der Krim aufgetreten. Reisen auf die Halbinsel über Russland sind seit der Annexion aber von ukrainischer Seite verboten und werden mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet. Die Veranstalter kündigten an, die Situation genau zu beobachten. Man wolle doch eine Lösung finden, damit Samoilowa an dem Wettbewerb teilnehmen könne, sagte der Sprecher der European Broadcasting Union, Dave Goodman.

Die Entscheidung dürfte das ohnehin seit Jahren schwer beschädigte Verhältnis zwischen Russland und der Ukraine weiter belasten. Das Außenministerium in Moskau kritisierte den Schritt umgehend. „Das ist ein weiterer empörender, zynischer und unmenschlicher Akt der Kiewer Behörden“, sagte Vizeaußenminister Grigori Karassin.

Kritiker in Russland hatten bereits einen Boykott des ESC gefordert, sollte ihrer Sängerin die Einreise verboten werden. Kremlsprecher Dmitri Peskow hatte solche Forderungen am Dienstag abgelehnt. Doch verfolge der Kreml die Entwicklungen genau.