Hamburg. Auch im letzten Prozess beantragt Staatsanwaltschaft Freispruch für den Angeklagten

Viele Opfer – und kein einziger Täter? Für mehr als 400 Frauen, die einfach nur fröhlich auf dem Hamburger Kiez ins neue Jahr hatten feiern wollen, wurde die Silvesternacht 2015 zu einem demütigenden und zum Teil auch traumatischen Erlebnis: Sie wurden Opfer von Raubtaten und viele von ihnen auch von sexuellen Übergriffen. Seit gestern sieht es nun so aus, dass für keine dieser Delikte ein Täter verurteilt werden kann. Auch im letzten Prozess der Hansestadt um die Silvester-Übergriffe wird es aller Voraussicht nach zu einem Freispruch kommen.

In dem Verfahren muss sich ein 34 Jahre alter Iraner unter anderem wegen sexueller Nötigung in einem besonders schweren Fall sowie Raub verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in jener Silvesternacht an der Großen Freiheit gemeinsam mit einer Gruppe von Männern Frauen eingekreist und bedrängt zu haben. Jetzt forderte nicht nur die Verteidigung Freispruch. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer, „dass der Angeklagte freizusprechen ist“. Nach einer gründlichen Beweisaufnahme sei „nicht erwiesen“, dass der 34-Jährige die Taten begangen habe. Er müsse für die Dauer, die er in Untersuchungshaft war, entschädigt werden, so der Staatsanwalt. Der Iraner hatte mehr als 70 Tage hinter Gittern verbracht.

Schon zwei andere Prozesse um die Silvester-Übergriffe hatten mit Freisprüchen geendet. (bem)

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