Melbourne.

Nacktheit wird bei Facebook ungern gesehen, das steht groß und deutlich im Regelwerk des Netzwerkes. Doch dass sich die strengen Regeln auch auf ein Gemälde beziehen, das als eines der australischen Meisterwerke gilt, überraschte ein australisches Auktionshaus nun doch.

Das Kunsthaus Mossgreen in Melbourne wollte mit dem Kunstwerk „Women Lovers“ für eine Auktion werben. Das Gemälde ist eines der Meisterwerke des Künstlers Charles Blackman. Der heute 88-Jährige gilt als einer der wichtigsten zeitgenössische Künstler Australiens. Seine Bilder werden für Tausende Dollar verkauft. Einzelstücke haben schon weit über eine Million Dollar eingebracht. Auch das betroffene Gemälde soll für etliche Zehntausende den Besitzer wechseln.

Das Bild zeigt zwei junge, nackte Frauen, die Brust einer der beiden ist entblößt. Für Facebook war dies zuviel an sexueller Anspielung, das Netzwerk lehnte eine Werbung mit dem Bild kurzerhand ab. Facebook verwies auf seine Regeln, nach denen Werbungen keinen sogenannten „Erwachseneninhalt“ beinhalten dürfen.

Dazu gehören laut dem Unternehmen Nacktheit, die Darstellung von Menschen in eindeutigen Positionen oder Aktivitäten, die als provokativ empfunden wurden. Dazu gehören bereits Bilder, die eine sexuelle Handlung andeuten, also zum Beispiel Menschen unter einer Decke liegend.

Bekannte Kunstwerke sind in den Facebook-Beispielen bisher allerdings nicht enthalten. Das Auktionshaus Mossgreen kann deswegen die Zensur des Kunstwerkes auch nicht nachvollziehen. Im Interview bezeichnete Mossgreen-Geschäftsführer Paul Sumner den Bann des Meisterwerkes als „fehlgeleitete politische Korrektheit“. Er habe das Gefühl, dass Facebook noch in den 50ern lebe, sagte der Kunstexperte, und nicht im 21. Jahrhundert angekommen sei.

Unterkörper einer nackten Frau galt als Provokation

Einen vergleichbaren Kunstaffront gab es 2011 schon mal in Frankreich. Damals war das Facebook-Profil eines Lehrers gesperrt worden, weil er ein Bild des Malers Gustave Courbet hochgeladen hatte. Darauf war der Unterkörper einer nackten Frau mit gespreizten Schenkeln zu sehen. 2016 urteilte ein Gericht, dass der Lehrer das Netzwerk wegen der Sperrung seines Profils auf Schadensersatz verklagen dürfte.