Als wäre Spam nicht lästig genug, landen auch richtige E-Mails bei den Falschen. Was heißt das fürs Briefgeheimnis?

Christoph RinD

Dieser Herr Spam mailt ständig Verlockendes über Supergewinne, Solaranlagen und willige Nachbarinnen aus der Sexkiste. Solange er mir all den Schrott nicht persönlich an der Haustüre abliefert, bin ich ihm ja noch dankbar. Verdächtig ist auch sein Angebot, sieben Millionen Euro mit mir zu teilen, „weil Sie die gleichen Nachnamen mit unsere verstobenen Kunden haben“, und er beteuert, „alle notwendigen Urkunde erschaffen für Sie und Sie werden das Geld auf Ihren Private-Konto bekommen“. Wer solche Probleme mit der deutschen Sprache hat, nimmt es mit dem Geldzählen vermutlich auch nicht genau. Herrn Spam loszuwerden ist Gott sei Dank kein Problem. Anklicken und ab mit ihm in den virtuellen Papierkorb. Hier trifft er auch auf seriöse Kollegen, die nur falsch gelandet sind, also Irrläufer-Mails, die eigentlich für andere gedacht waren. Darf man die einfach vernichten? „Ja“, versichert Anwalt Thomas Hollweck in der „Computerbild“ (5/2017), dem Fachblatt für Laien.

Warum aber gehen so viele „Irre“ fehl? Da sind wir schon wieder beim schludrigen Umgang mit unserer schönen Muttersprache, zu der auch Name und Adresse in korrekter Weise gehören. Schon ein kleiner Tippfehler oder ein Buchstabendreher – und Bestellschein, Paketankündigung oder PayPal-Post sind im falschen E-Mail-Fach. Der Anwalt empfiehlt noch, den Kontakt zum echten Empfänger zu suchen, etwa über das Telefonbuch. Ein Tipp, den er den nachlässigen Onlinehändlern ruhig in Rechnung stellen sollte.

Aber Vorsicht, wenn der Irrläufer versehentlich im echten Postkasten in Papierform ankommt. Wer einen „echten“ Brief vernichtet, kann sich der Sachbeschädigung schuldig machen. Und wer das Kuvert eines Fremden absichtlich öffnet, verstößt sogar gegen das Briefgeheimnis. Solche Dünkel hat unser Freund, der Computer, nicht.