Hamburg.

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) hat das Nein des Bundesverfassungsgerichts zu einem NPD-Verbot bedauert. Gleichzeitig nannte er es gestern jedoch einen Fortschritt, dass die Karlsruher Richter den verfassungswidrigen Charakter eindeutig festgestellt hätten. „Die NPD trägt ab heute das Brandmal der Verfassungsfeindlichkeit auf der Stirn.“ Grote betonte, die Partei bleibe unter strikter Beobachtung. Das Bundesverfassungsgericht hatte es abgelehnt, die NPD zu verbieten. Sie sei zwar wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, für ein Verbot aber sei sie zu unbedeutend.

Seite 2 Kommentar Seite 3 Bericht