Karlsruhe.

Ein Gehbehinderter kann zwar auf eine Rampe oder einen Treppenlift zur eigenen Wohnung pochen – der Einbau eines Fahrstuhls ist aber so gravierend, dass es dafür die Zustimmung aller Wohnungseigentümer braucht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein 80-Jähriger wollte gegen den Willen einiger Nachbarn in einem Plattenbau auf eigene Kosten einen Fahrstuhl nachrüsten.