St. pauli.

Der wegen der Vergewaltigung einer 24 Jahre alten Frau in Haft sitzende Marokkaner Adil B. (34) hätte bereits im Mai Deutschland verlassen müssen, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Einer Verfügung kam er zunächst nicht nach, dann tauchte er unter. Auch eine Festnahme und Verurteilung des Mannes wegen Straftaten führte anschließend nicht zu seiner Abschiebung.

Der Mann, der im September 2015 einwanderte, war zunächst im Landkreis Holzminden gemeldet. Dort wurde Anfang April sein Asylantrag bearbeitet und abgelehnt. Dagegen hatte der Mann keinen Widerspruch eingelegt. So wurde die Ausreiseverfügung rechtskräftig. Den Behörden gaukelte der 34-Jährige vor, dass er freiwillig ausreisen wolle. Das tat er allerdings nicht. Stattdessen lebte er illegal weiter in Deutschland.

Im Juli wurde der Mann nach zwei Straftaten in Hamburg festgenommen. In einem Fall hatte er Schuhe gestohlen. Im anderen Fall brach er in Harburg in ein Restaurant ein, entwendete dort einen Laptop, ein Handy und Autoschlüssel. Dann nahm er sich das Fahrzeug, zu dem die Schlüssel passten, und raste davon. Im Landkreis Harburg verursachte er einen Unfall. Anschließend kam der Mann in Untersuchungshaft.

Am 20. Oktober kam es zur Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Harburg. Adil B. wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Danach durfte er, obwohl er sich illegal in Deutschland aufhält, das Gericht als freier Mann verlassen. Das erklärt ein Behördensprecher so: „Der Landkreis Holzminden ist informiert worden. Von dort hätte man einen Haftantrag stellen oder ihn abholen müssen.“ Das ist nicht passiert. Warum, war am Dienstag nicht zu klären. „Die zuständige Sachbearbeiterin ist krank“, hieß es aus Holzminden.

Der 34-Jährige setzte sich nach der Verhandlung erneut ab. Eine Melde­adresse hatte er nicht. Er blieb aber offenbar in Hamburg. Am Wochenende kam es dann zu der Vergewaltigung in der 99Cent-Bar auf der Großen Freiheit. Nach Erkenntnissen der Polizei hatte sich der Mann auf der Tanzfläche an eine 24-Jährige herangemacht. Die Frau wies ihn ab. Später folgte der 34-Jährige ihr auf die Toilette. Dort zerrte er sie in eine der Kabinen und missbrauchte sie. Die Frau konnte fliehen. Ihre Freundin rief die Polizei – Beamte umstellten sofort das Lokal und nahmen den Marokkaner noch am Tatort fest. Der Mann wurde am Montag einem Richter vorgeführt. Der erließ wegen des dringenden Tatverdachts und Fluchtgefahr Haftbefehl.

Der wegen der Vergewaltigung einer 24 Jahre alten Frau in Haft sitzende Marokkaner Adil B. (34) hätte bereits im Mai Deutschland verlassen müssen, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Einer Verfügung kam er zunächst nicht nach, dann tauchte er unter. Auch eine Festnahme und Verurteilung des Mannes wegen Straftaten führte anschließend nicht zu seiner Abschiebung.

Der Mann, der im September 2015 einwanderte, war zunächst im Landkreis Holzminden gemeldet. Dort wurde Anfang April sein Asylantrag bearbeitet und abgelehnt. Dagegen hatte der Mann keinen Widerspruch eingelegt. So wurde die Ausreiseverfügung rechtskräftig. Den Behörden gaukelte der 34-Jährige vor, dass er freiwillig ausreisen wolle. Das tat er allerdings nicht. Stattdessen lebte er illegal weiter in Deutschland.

Im Juli wurde der Mann nach zwei Straftaten in Hamburg festgenommen. In einem Fall hatte er Schuhe gestohlen. Im anderen Fall brach er in Harburg in ein Restaurant ein, entwendete dort einen Laptop, ein Handy und Autoschlüssel. Dann nahm er sich das Fahrzeug, zu dem die Schlüssel passten, und raste davon. Im Landkreis Harburg verursachte er einen Unfall. Anschließend kam der Mann in Untersuchungshaft.

Am 20. Oktober kam es zur Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Harburg. Adil B. wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Danach durfte er, obwohl er sich illegal in Deutschland aufhält, das Gericht als freier Mann verlassen. Das erklärt ein Behördensprecher so: „Der Landkreis Holzminden ist informiert worden. Von dort hätte man einen Haftantrag stellen oder ihn abholen müssen.“ Das ist nicht passiert. Warum, war am Dienstag nicht zu klären. „Die zuständige Sachbearbeiterin ist krank“, hieß es aus Holzminden.

Der 34-Jährige setzte sich nach der Verhandlung erneut ab. Eine Melde­adresse hatte er nicht. Er blieb aber offenbar in Hamburg. Am Wochenende kam es dann zu der Vergewaltigung in der 99Cent-Bar auf der Großen Freiheit. Nach Erkenntnissen der Polizei hatte sich der Mann auf der Tanzfläche an eine 24-Jährige herangemacht. Die Frau wies ihn ab. Später folgte der 34-Jährige ihr auf die Toilette. Dort zerrte er sie in eine der Kabinen und missbrauchte sie. Die Frau konnte fliehen. Ihre Freundin rief die Polizei – Beamte umstellten sofort das Lokal und nahmen den Marokkaner noch am Tatort fest. Der Mann wurde am Montag einem Richter vorgeführt. Der erließ wegen des dringenden Tatverdachts und Fluchtgefahr Haftbefehl.

Der wegen der Vergewaltigung einer 24 Jahre alten Frau in Haft sitzende Marokkaner Adil B. (34) hätte bereits im Mai Deutschland verlassen müssen, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Einer Verfügung kam er zunächst nicht nach, dann tauchte er unter. Auch eine Festnahme und Verurteilung des Mannes wegen Straftaten führte anschließend nicht zu seiner Abschiebung.

Der Mann, der im September 2015 einwanderte, war zunächst im Landkreis Holzminden gemeldet. Dort wurde Anfang April sein Asylantrag bearbeitet und abgelehnt. Dagegen hatte der Mann keinen Widerspruch eingelegt. So wurde die Ausreiseverfügung rechtskräftig. Den Behörden gaukelte der 34-Jährige vor, dass er freiwillig ausreisen wolle. Das tat er allerdings nicht. Stattdessen lebte er illegal weiter in Deutschland.

Im Juli wurde der Mann nach zwei Straftaten in Hamburg festgenommen. In einem Fall hatte er Schuhe gestohlen. Im anderen Fall brach er in Harburg in ein Restaurant ein, entwendete dort einen Laptop, ein Handy und Autoschlüssel. Dann nahm er sich das Fahrzeug, zu dem die Schlüssel passten, und raste davon. Im Landkreis Harburg verursachte er einen Unfall. Anschließend kam der Mann in Untersuchungshaft.

Am 20. Oktober kam es zur Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Harburg. Adil B. wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Danach durfte er, obwohl er sich illegal in Deutschland aufhält, das Gericht als freier Mann verlassen. Das erklärt ein Behördensprecher so: „Der Landkreis Holzminden ist informiert worden. Von dort hätte man einen Haftantrag stellen oder ihn abholen müssen.“ Das ist nicht passiert. Warum, war am Dienstag nicht zu klären. „Die zuständige Sachbearbeiterin ist krank“, hieß es aus Holzminden.

Der 34-Jährige setzte sich nach der Verhandlung erneut ab. Eine Melde­adresse hatte er nicht. Er blieb aber offenbar in Hamburg. Am Wochenende kam es dann zu der Vergewaltigung in der 99Cent-Bar auf der Großen Freiheit. Nach Erkenntnissen der Polizei hatte sich der Mann auf der Tanzfläche an eine 24-Jährige herangemacht. Die Frau wies ihn ab. Später folgte der 34-Jährige ihr auf die Toilette. Dort zerrte er sie in eine der Kabinen und missbrauchte sie. Die Frau konnte fliehen. Ihre Freundin rief die Polizei – Beamte umstellten sofort das Lokal und nahmen den Marokkaner noch am Tatort fest. Der Mann wurde am Montag einem Richter vorgeführt. Der erließ wegen des dringenden Tatverdachts und Fluchtgefahr Haftbefehl.

Der Mann, der nach Überzeugung der Polizei am Wochenende eine junge Kiezbesucherin vergewaltigte, hätte Deutschland schon im Mai verlassen müssen, als sein Asyl­antrag abgelehnt worden war. Auch eine Festnahme und Verurteilung des Marokkaners wegen Straftaten führte später nicht zu seiner Abschiebung.

Adil B. (34), der im September 2015 nach Deutschland kam, gaukelte den Behörden vor, dass er freiwillig ausreisen wolle. Das tat er allerdings nicht. Stattdessen tauchte er unter. Als er mit einem gestohlenen Wagen einen Unfall verursachte, wurde er zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht verließ er als freier Mann, obwohl er sich illegal in Deutschland aufhielt. Es wurde versäumt, einen Haftantrag zu stellen oder ihn abzuholen.

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