Karlsruhe.

Der beschleunigte Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat für die Bundesregierung ein Nachspiel: Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen ein „angemessener“ Ausgleich zu. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatten E.on, RWE und Vattenfall.

Laut Urteil war die politische Kehrtwende 2011 zwar keine Enteignung. Es fehle aber eine „verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung“, etwa „finanzielle Leistungen“. Laut Regierung besteht nach dem Urteil nur beim AKW Mülheim-Kärlich und beim Vattenfall-Reaktor Krümmel ein Anspruch auf Schadenersatz. Umweltministerin Hendricks (SPD) sagte, die Milliardenforderungen der Konzerne seien vom Tisch. Auch RWE teilte mit, man erwarte keine Milliarden.

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