Hamburg. Übernahme von Informationen aus Nachrichtendienst WhatsApp untersagt. 35 Millionen Deutsche betroffen

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar legt sich erneut mit einem der mächtigsten Unternehmen der Welt an. Durch eine Verwaltungsanordnung hat er dem sozialen Netzwerk Facebook am Dienstag untersagt, Daten von deutschen Nutzern des Kurznachrichtendienstes WhatsApp zu speichern. Hintergrund: Vor zwei Jahren hat Facebook den Dienst WhatsApp erworben, den heute rund 35 Millionen Deutsche nutzen. Damals versicherte Facebook, die WhatsApp-Daten nicht zu nutzen.

Durch eine Änderung der Nutzungsbedingungen erzwingt WhatsApp aber nun doch die Zustimmung zur Datenübermittlung an Facebook. Das könne kein Nutzer verhindern, sagte Caspar dem Abendblatt – es sei denn, er verzichte auf die WhatsApp-Nutzung. Auch das Einlegen eines Widerspruchs oder veränderte Einstellungen hätten keinen Einfluss.

Sogar die Daten von WhatsApp-Nutzern, die gar nicht bei Facebook angemeldet seien, gingen an Facebook. Grundsätzlich könne Facebook auch sämtliche Adressbücher aus WhatsApp übernehmen, auch wenn das Unternehmen zugesichert habe, dass dies bisher noch nicht geschehen sei. Damit würde Facebook auch an Telefonnummern Dritter kommen, die selbst gar nicht bei WhatsApp oder Facebook registriert, aber von einem WhatsApp-Nutzer gespeichert seien, so Caspar. So bekäme Facebook Zugang zu ganzen „sozialen Biografien“. Das Unternehmen erfährt auf diese Weise zum Beispiel, mit welchen Ärzten die Menschen Kontakt haben. Insgesamt geht es um Hunderte Millionen Datensätze.

„Wir haben es hier mit sehr entscheidenden Fragen zu tun“, sagte Caspar dem Abendblatt. „Da kann man keine Kompromisse machen.“ Es müsse die Entscheidung der Nutzer sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschten, so Caspar. „Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.“ Facebook teilte mit, das Unternehmen „hält sich an EU-Datenschutzrecht“.

Die Anordnung gilt laut Caspar ab sofort. Facebook könne Widerspruch einlegen oder vor Gericht ziehen. Dies habe keine aufschiebende Wirkung. Caspars Vorgehen sei „absolut richtig“, sagte Justizsenator Till Steffen.

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