Hamburg. Erfolg für BUND: Zwangsgeld gegen die Stadt angedroht. Scholz lehnt Fahrverbote ab

Der rot-grüne Senat muss den neuen Luftreinhalteplan für die Stadt bereits bis Ende Juni 2017 vorlegen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und damit einer Beschwerde des BUND stattgegeben. Zugleich verhängten die Richter ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro, falls der Senat die Frist nicht einhält. Bislang sollte der Plan bis Anfang 2018 vorgelegt werden.

Weil die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden, hatte das Gericht den Senat im November 2014 verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Luftverbesserung im Rahmen des Luftreinhalteplans vorzulegen. Auch diese Entscheidung ging auf eine Klage des BUND zurück.

Anfang der Woche hatte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) für Aufsehen gesorgt, weil er mit Blick auf mögliche Fahrverbote in einigen Jahren vom Kauf von Dieselautos abgeraten hatte. Das stieß beim Koalitionspartner SPD auf Widerstand. „Es wird keine Fahrverbote geben. Das wird der Hamburger Senat nicht beschließen, die Hamburger Bürgerschaft auch nicht“, sagte Bürgermeister Olaf Scholz gestern gegenüber NDR 90,3. „Wir arbeiten mit Hochdruck am neuen Luftreinhalteplan. Wir haben das Ziel, diesen so rasch wie möglich vorzulegen“, sagte Kerstan. Der Senat habe bereits einige Maßnahmen ergriffen – etwa den Ausbau des Radverkehrs.

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