Hamburg. Erfolg für Hamburgs Senat. 252 Flüchtlinge dürfen in die Unterkunft Fiersbarg einziehen. Aber kein Grundsatzentscheid

Im Streit um den Bau von Flüchtlingsheimen hat die Stadt einen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hob gestern einen vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp für die in Lemsahl-Melling­stedt geplante Unterkunft Fiersbarg auf. In der Siedlung sollen zunächst 252 Flüchtlinge untergebracht werden.

Hamburgs höchste Verwaltungsrichter halten die Auswirkungen auf die Nachbarn – etwa durch Lärm oder Verkehr – für zumutbar. Allerdings machte das OVG deutlich, dass am Fiersbarg lediglich mobile Wohncontainer für maximal drei Jahre errichtet werden dürften. Wie viele Flüchtlinge letzten Endes dort einziehen dürfen, dazu erklärte das Gericht nichts. Hintergrund: Die Stadt plant, am Fiersbarg 950 Flüchtlinge unterzubringen. Aufgrund von Anwohnerprotesten hatten die Behörden jedoch zunächst nur eine Baugenehmigung für 252 Unterkunftsplätze erteilt. Der Anwalt der Anwohner, Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm & Partner, geht allerdings davon aus, dass die Stadt in Kürze eine weitere Baugenehmigung erteilen wird. Dann drohe erneut Streit vor Gericht.

Die Besonderheit der Entscheidung von Montag besteht darin, dass erstmals ein Hamburger Oberverwaltungsgericht über die Auslegung der Ausnahmeregelungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften entschieden hat, die Bundestag und Bundesrat im Oktober 2015 beschlossen hatten.

Hamburgs Flüchtlingskoordinator Anselm Sprandel begrüßte den Richterspruch und erklärte: „In aller Klarheit hat das OVG entschieden, dass die neuen bundesgesetzlichen Regelungen genutzt werden können, um geeignete Unterkünfte für geflüchtete Menschen zu errichten.“ Die am Montag veröffentlichte Entscheidung zeige zudem, „dass die Rechtseinschätzung der Stadt richtig war“.

Dem widersprach CDU-Fraktionsvize Karin Prien. Die Richter hätten klargestellt, dass die Wohncontainer lediglich drei Jahre am Fiersbarg verbleiben dürften. Tuttlewski verwies darauf, dass die meisten Flüchtlingsunterkünfte aufwendig erstellt worden seien, sodass die Stadt sie länger als drei Jahre betreiben wolle.

Nach den Worten von Prien stellt die OVG-Entscheidung zudem infrage, ob der Senat sich beim Bau von Flüchtlingswohnungen auf die Ausnahmeregelungen berufen könne. Die Richter hätten deutlich gemacht, dass es sich dabei „um befristete Ausnahmevorschriften handelt, die nicht darauf ausgelegt sind, die städtebaulichen Ziele und Grundsätze des Baugesetzbuchs nachhaltig zu verändern“.

Mit Spannung wird daher jetzt die Entscheidung des OVG über den Baustopp für das Flüchtlingsheim Klein Borstel erwartet. Hier handelt es sich um eine Folgeunterkunft, die länger als drei Jahre bestehen soll. Außerdem sind feste Unterkünfte vorgesehen.

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