Hamburg. Der Lebensgefährte der Mutter macht Weihnachtsferien in Spanien. „Es fehlt die rechtliche Handhabe, ihn daran zu hindern“

Der grausame Tod des kleinen Tayler aus Hamburg hat Millionen Deutsche erschüttert. Doch einer der beiden Tatverdächtigen, Michael Q., der Lebensgefährte der Mutter, will trotz der unfassbaren Tragödie auf seinen Urlaub nicht verzichten. Der 26 Jahre alte Footballspieler ist jetzt nach Spanien in die Weihnachtsferien geflogen – mit Kenntnis der Hamburger Justiz.

Der 13 Monate alte Tayler war am Sonnabend im UKE an seinen schweren Hirnverletzungen gestorben. Die Ermittler gehen davon aus, dass entweder Michael Q. oder die Mutter Jacqueline B., 22, das Baby so stark geschüttelt haben, dass es die irreparablen Gehirnschäden erlitt. Beide Verdächtigen beschuldigen sich angeblich gegenseitig.

Die Reise in den Süden hatte Michael Q., der nicht der leibliche Vater von Tayler ist, offenbar schon vor einiger Zeit gebucht. „Unseren Erkenntnissen nach will er sich bis zum Jahreswechsel dort aufhalten“, sagte Carsten Rinio, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Abgemeldet habe sich der 26-Jährige bei den Behörden nicht. „Dazu besteht auch keine rechtliche Verpflichtung“, so Rinio. Juristisch sei die Reise nicht zu beanstanden. Rinio: „Um ihn an der Ausreise zu hindern, fehlt schlicht die rechtliche Handhabe.“

Die Hürden für freiheitsentziehende Maßnahmen liegen in Deutschland sehr hoch. Zwar wird gegen Michael Q. und Jacqueline B. wegen Kindesmisshandlung ermittelt. Die Polizei geht davon aus, dass einer von beiden die Tat allein begangen hat. Einen dringenden Tatverdacht, der neben einem Haftgrund wie Fluchtgefahr Voraussetzung für einen Haftbefehl ist, sieht die Staatsanwaltschaft aber nicht. Ein dringender Tatverdacht liegt nur dann vor, wenn eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür besteht, dass Michael Q. oder Jacqueline B. schuld sind am Tod des Jungen. Doch das gibt der aktuelle Ermittlungsstand – für beide Tatverdächtigen – nicht her. Auch Jacqueline B. befindet sich weiter auf freiem Fuß.

Das Problem: Die Obduktion von Taylers Leichnam in der Rechtsmedizin läuft noch. Daher ist unklar, wann die Misshandlung des Jungen begonnen hat, bevor er am 12. Dezember mit einer Hirnblutung ins UKE eingeliefert wurde. Zwei Stunden vor seiner Einlieferung? Sechs Stunden? Zwölf Stunden? Mit der Kenntnis des genauen Tatzeitraums ließen sich die Aussagen der Verdächtigen überprüfen – dies ist für die Frage, wer von den beiden sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung von Jacqueline B. in Altona-Nord aufgehalten hat, von zentraler Bedeutung.

Unterdessen haben sich auch FDP und SPD der CDU-Forderung nach einer Sondersitzung des Familienausschusses angeschlossen. Am 6. Januar wird das Gremium sich mit dem Tod des Jungen beschäftigen. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) sagte, es gebe im Fall Tayler „vergleichbare Konstellationen zu früheren Fällen“. (dah, sba, at, haa, dpa)

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