Berlin.

Das Bundeskabinett hat einen Fahrplan zur Speicherung von Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Das „E-Health-Gesetz“ sieht vor, dass die Karte schrittweise zur digitalen Krankenakte wird. Ab 2018 sollen freiwillig wichtige Notfalldaten hinterlegt werden können, damit Mediziner sie jederzeit abrufen können. „Mittelfristig“ ist außerdem die Speicherung von Rezepten und Medikamenten vorgesehen. Sorgen vor „gläsernen Patienten“ trat Gesundheitsminister Gröhe (CDU) entgegen: Das neue System biete „bestmöglichen Schutz“ persönlicher Daten.

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