Prof. Sascha Rohn, Institut für Lebensmittelchemie, Universität Hamburg:

Das Wort Marmelade leitet sich vom portugiesischen marmelo ab und bedeutet übersetzt Quitte. Allerdings ist nur den bekannten Zitrusfrüchten wie Zitronen und Orangen die Bezeichnung Marmelade vorbehalten. Denn laut der deutschen Konfitürenverordnung von 2003 dürfen nur jene Fruchtaufstriche als Marmelade bezeichnet werden, die neben Zucker und Wasser ausschließlich Zitrusfrüchte enthalten. Die Bezeichnung Konfitüre gilt hingegen für Aufstriche aus anderen Früchten wie Erdbeeren und Kirschen. Je nach Fruchtart sind bestimmte Fruchtanteile einzusetzen. Im allgemeinen Sprachgebrauch und beim privaten Verkauf auf Bauernhöfen wird allerdings hauptsächlich die Bezeichnung Marmelade verwendet.