Weil er acht polnische Ehrengäste bei der Enthüllung eines NS-Mahnmals in Bergedorf verletzte, soll ein 44-jähriger Hamburger für 18 Monate hinter Gitter. Angeklagter verschickte auch rechtes Propaganda-Material.

Hamburg. Im Prozess um eine Pfefferspray-Attacke auf Opfer des NS-Regimes und das Verbreiten von Nazi-Propagandamaterial hat das Landgericht Hamburg alle Berufungen verworfen.

Die in erster Instanz verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren gegen den 44 Jahre alten Angeklagten Frank A. bleibt damit bestehen.

Für die „verachtenswerte Tat“ könne es keine Bewährung mehr geben, sagte die Richterin am Mittwoch. Das hatte die Verteidigung gefordert und will nun Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten plädiert.

Bei der „hinterhältigen Tat“ seien Opfer erneut zu Opfern geworden, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch. Frank A. räumte den Angriff im September 2012 bei der Enthüllung eines Mahnmals im Stadtteil Bergedorf ein.

Der Hamburger gab auch zu, Nazi-Propagandamaterial an den in Brandenburg inhaftierten Rechtsextremisten Horst Mahler verschickt zu haben. Eine rechtsradikale Gesinnung bestritt Frank A. allerdings.

In erster Instanz war der Frührentner vom Amtsgericht Bergedorf zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Dagegen hatte er selbst und auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Attacke galt polnischer Delegation

Nach der Pfefferspray-Attacke mussten acht Besucher im Krankenhaus behandelt werden. Der damals 41 Jahre alte Täter hatte sich unauffällig nach vorne bewegt und dann plötzlich vor allem polnische Ehrengäste in der ersten Reihe attackiert.

In Bergedorf wurden tausende Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge des KZ Neuengamme, darunter auch Kinder, zur Sicherung der Kriegsproduktion eingesetzt. Das Mahnmal soll an das Unrecht erinnern, das ihnen angetan wurde.