Die sächsischen Behörden haben etwas Zeit gewonnen und zudem ihre Besorgnis um den Bürger unter Beweis gestellt; das ist aber auch alles. Das Demonstrationsverbot ist eher Weiße Salbe.

Es gehört zum Wesen von intoleranten Gottesdespotien, wie sie die Terrormiliz „Islamischer Staat“ möglichst weltweit errichten will, dass kritische Proteste verboten sind und potenzielle Demonstranten durch die Androhung äußerster Gewalt eingeschüchtert werden. Bezeichnenderweise haben es offenbar militante Islamisten durch bloße Gewaltandrohung vermocht, mitten im liberalen Deutschland eine politische Großdemonstration verbieten zu lassen.

Die durch Terrorwarnungen aufgeschreckten Dresdner Behörden haben das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in diesem Fall zugunsten des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben. Es ist eine nachvollziehbare Entscheidung; die Sicherheitsbehörden möchten sich nicht dem Verdacht der Leichtfertigkeit angesichts ganz konkreter Morddrohungen aussetzen. Dennoch ist sie keine Lösung für das generelle Problem terroristischer Drohungen.

Die sächsischen Behörden haben etwas Zeit gewonnen und zudem ihre Besorgnis um den Bürger unter Beweis gestellt; das ist aber auch alles. Das Demonstrationsverbot ist eher Weiße Salbe. Dieser Begriff aus dem Projektmanagement bezeichnet Aktionen, die nach außen hin als tatkräftige Steuermaßnahmen wirken, tatsächlich aber kaum Einfluss auf den weiteren Ablauf der Dinge haben. Die Demonstration kann leicht an einen anderen Ort verlagert oder vertagt werden, das Risiko bleibt. Ein solches Verbot ist überdies nicht beliebig wiederholbar, denn anderenfalls würde unsere freiheitliche Grundordnung massiv beschädigt. Die bittere Wahrheit ist, dass es gegen Terror, vor allem auf Massendemonstrationen, keinen endgültigen Schutz geben kann. Dieses Risiko ist der Preis, den wir für eine meinungsfreie Gesellschaft zahlen müssen. Die Besorgnisse zumindest der bürgerlichen Pegida-Anhänger sollten von der Politik ernst genommen werden – obwohl diese Bewegung im Kern von der falschen Prämisse einer drohenden Islamisierung Deutschlands ausgeht. Und deshalb muss es eine Ausnahme bleiben, dass ausgerechnet ein Fähnlein islamistischer Fanatiker ein Grundrecht unserer Verfassung aushebeln kann.