Tod auf Fußballplatz: Gerichte können nicht alles sühnen

Das Unglück vom 18. Mai 2013 hat viele Hamburger erschüttert. Ein Siebenjähriger geht zum Fußballtraining, er spielt, er tollt herum – wie es jeden Tag tausendfach auf Hamburgs Bolzplätzen passiert. Doch in der Harburger Baererstraße findet das alltägliche Spiel ein dramatisches Ende. Der Junge wird von einem kippenden Aluminiumtor erschlagen.

Die Staatsanwaltschaft schaltet sich ein, wirft dem 26-jährigen Trainer fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor – im Buchstaben-Geiste des Rechtsstaats. Eltern haben ihren Sohn verloren – wer will ihnen verdenken, dass sie in ihrem Schmerz vom Harburger Amtsgericht Sühne erwarten?

Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen. Das Strafmaß fällt milde aus, 60 Tagessätze à sieben Euro sind keine große Debatte wert. Bei diesem Prozess aber stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat hier nicht an seine Grenzen stößt. Nicht jeder tragische Unfall bedarf der juristischen Aufarbeitung. Ein toter Junge und die Geldstrafe in Höhe von 420 Euro zeigen bereits die Unverhältnismäßigkeit. Der ehrenamtliche Trainer ist längst gestraft genug, das Drama vom Bolzplatz hat sein Leben nachhaltiger verändert.

Es ist eine Schattenseite unseres von einer Vollkasko-Mentalität getriebenen Rechtsstaates, dass er auch Gerechtigkeit sucht und Urteile sprechen muss, wo es weniger um Recht oder Unrecht geht als vielmehr um Pech oder Glück. Es mag Menschen geben, die mit einem justiziablen Handlungskatalog über das Aufstellen von Fußballtoren derlei Unglücke in Zukunft ausschließen wollen, das Leben aber ist komplizierter. Unglücke lassen sich nicht verbieten; sie werden immer wieder vorkommen, wo Menschen handeln, gerade wo Kinder spielen. Die Wahrheit liegt auf dem Platz, nicht im Gerichtssaal. Auch der beste Trainer kann nicht überall sein. Auf den Bolzplätzen der Stadt engagieren sich jede Woche Tausende Ehrenamtlicher, die nach diesem Unfall im Unglücksfall strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen.

Wollen wir das wirklich? Und ist es verhältnismäßig? Bei allem, was Recht ist – nicht jeder Unfall ist ein Fall für die Gerichte.