Am Donnerstag wurde im Münchner Landgericht nicht das Lebenswerk eines Menschen zerstört, das Urteil negiert auch nicht die Gesamtleistung von Uli Hoeneß. Drei Jahre und sechs Monate Haft legen vielmehr Zeugnis davon ab, dass in diesem Leben des bekanntesten Fußballfunktionärs Deutschlands aus eigenem Antrieb des Verurteilten etwas Maßgebliches falsch gelaufen ist, während er gleichzeitig nach außen ein ganz anderes Bild von sich zeichnete. Sollte das Gericht nun abwägen, welches Bild stimmig ist und welches nicht, ob die schwere Steuerhinterziehung nun Ausdruck des wahren Uli Hoeneß ist oder aber die Großzügigkeit und Menschlichkeit, die für die öffentliche Wahrnehmung prägend war? Dazu sind Juristen nicht in der Lage, und es ist auch nicht ihre Aufgabe.

Bewertet werden muss in einem Urteil das Vorhandensein und die Schwere der Schuld anhand der vorliegenden Beweise und Gesetze; bei der Strafzumessung spielen dann nachvollziehbare Fakten eine Rolle wie etwa das Geständnis, Vorstrafen und auch die Lebensumstände. Dazu können Süchte oder Krankheiten eine Rolle spielen, aber auf der anderen Seite auch eine stabile Lebensführung.

Und genau das ist hier passiert, denn bei der Höhe der Strafe, die jetzt manchen als (zu) hart erscheint, wäre durchaus noch Spielraum nach oben gewesen. Ob deswegen dennoch Mitleid mit Uli Hoeneß empfunden wird oder nicht, kann und sollte niemandem vorgeschrieben werden, das ist ein sehr persönliches Ermessen, das viel auch mit der generellen Zuwendung zu der Person und vielleicht auch mit der eigenen Situation zu tun hat. Erlaubt ist jedoch die Gegenfrage: Wie wären denn die Empfindungen, wenn Hoeneß mit einer Steuerhinterziehung in deutlich zweistelliger Millionenhöhe als unverurteilter Mann den Saal verlassen hätte? Hätten die, die jetzt Mitleid spüren, es ihm dann gegönnt?

Das sind jedenfalls Sphären, die juristisch nicht zu erfassen sind, und es sind auch keine Fragen der Moral. Das Anwenden von Gesetzen, die auf demokratischem Weg zustande gekommen sind, die in der Praxis angewendet werden können und die Rechtsfrieden herstellen, sind hingegen vielmehr Ausdruck der Moral einer ganzen Gesellschaft, deren Bürger ganz mehrheitlich rechtstreu agieren und die einen Anspruch darauf haben, dass jene, die anders handeln, bestraft werden. Wie auch der Verurteilte selbst Anspruch darauf hat, dass die Gesetze – etwa die Möglichkeit zur Revision vor dem Bundesgerichtshof – für ihn zur Verfügung stehen. So oder so wird bleiben, dass Hoeneß sein Lebenswerk selbst schwer beschädigt hat.