Fall Fabiola offenbart die Schwächen im Ausländerrecht

Es ist gut ausgegangen für Fabiola. Die angehende Abiturientin, ihre beiden jüngeren Schwestern und die Mutter dürfen in Hamburg bleiben. Die Härtefallkommission hat die drohende Abschiebung der Familie aus Honduras abgewendet. Damit haben die Politiker die Hoffnungen vieler Menschen erfüllt, die sich für ein Bleiberecht eingesetzt haben. Fall erledigt, zurück zur Tagesordnung?

Das wäre ein Fehler. Die Odyssee der Familie Cruz zeigt, zu welch dramatischen Härten das Ausländerrecht führen kann. Weder das vereinfachte Bleiberecht für junge, gut integrierte Zuwanderer noch die Bestrebungen Hamburgs, diese Regelungen weiter zu entbürokratisieren, werden daran etwas ändern. Nach wie vor gilt im Grundsatz: Kinder haften für die Fehler ihrer Eltern.

Dabei sind es genau diese jungen Menschen, die wir brauchen. Sie sind intelligent, engagiert und oft auch leistungsstark. Trotzdem ist für sie im Moment die Härtefallkommission die letzte Chance auf ein Leben in dem Land, das für sie Heimat ist. In vielen Fällen geschieht das unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Längst nicht alle haben eine Unterstützung wie Fabiola und ihre Familie. Was Freunde, Mitschüler und viele andere auf die Beine gestellt haben, war beeindruckend - und berührend. Es zeigt nicht nur große Sympathie, sondern offenbart auch die Unzufriedenheit mit den geltenden Bestimmungen.

Insofern muss das Happy End für die Familie eine Aufforderung sein, weiterzudenken. Richtig - und gerecht - wäre ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche, unabhängig davon, wie sie ins Land gekommen sind. Dafür müssen klare Kriterien geschaffen werden wie Sprachkenntnisse, Schulnoten, soziales Engagement und persönliche Gespräche. Das wäre ein erster Schritt. Noch besser wäre es, wenn die Regierenden endlich zugeben könnten, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, und die Voraussetzungen dafür schaffen.