Hafengebühren für Luftverpester

3. Mai: Umweltsenator Jens Kerstan legt Luftreinhalteplan vor

Will der Senat richtig durchgreifen, sollte er erstens die Schiffe, die ihre Abgase ohne Filter in unserer Luft und je nach Windrichtung in die angrenzenden Stadtteile verteilen, aus dem Hamburger Hafen verbannen. Da so etwas nur über das Geld klappt: Hafengebühren für die Luftverpester hochsetzen. Zweitens sollte der Senat den Verkehr flüssiger gestalten, wie z. B. den Ring 2 im Bereich Habichtstraße. Immer wenn ich dort entlangfahre, staut sich an dieser Stelle der Verkehr. Im Bereich der Barmbeker Ringbrücke oder auch im Bereich Straßburger Straße fließt der Verkehr wieder. Ich frage mich – auch als Fahrer eines Autos, das die Luft nicht verpestet –, ist der zähflüssige Verkehr gewollt?

Reinhold Büttner, Hamburg-Curslack

Sündenbock Dieselfahrzeuge

Wie kann Senator Kerstan nur die Dieselfahrzeuge zum Sündenbock für die Nichteinhaltung der Stickoxidgrenzwerte machen? Die Grünen haben zusammen mit der CDU dem Bau des Kohlekraftwerks Moorburg zugestimmt. Dies sollte sich Herr Senator Kerstan stets in Erinnerung rufen. Statt den Schiffen mit zu hohem Stickoxidausstoß die Einfahrt in den Hafen zu verbieten und/oder Moorburg abzuschalten, werden Autos aus der Stadt verbannt, die vom Kraftfahrtbundesamt eine Zulassung für den Straßenverkehr erhalten haben. Sollten Gerichte dieser Forderung nachgeben, wäre mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig gestört. Außerdem wird hier ein Wirtschaftszweig aufs Korn genommen, welcher für den Wohlstand und das Wachstum in diesem Land einen erheblichen Beitrag geleistet hat.

Peter Vogel, Hamburg

Sauber und billig

3. Mai: Erd­gas-An­trieb – die un­ter­schätzte Al­ter­na­tive

Danke für Ihren Artikel über die ökologischen Chancen und ökonomischen Vorteile des Erdgas-Antriebs bei Automobilen. Hierzu noch drei Ergänzungen: Erstens senkt CNG (Compressed Natural Gas, Anm. d. Red.) nicht nur die CO2-, sondern auch die Partikelemissionen. Zweitens ist die geringe Tankstellendichte zwar unangenehm, dennoch gibt es keine „Reichweitenangst“. Alle Erdgasfahrzeuge haben einen zusätzlichen Benzintank (z. B. beim VW-Up 10 Liter, beim Audi GTron 50 Liter). Drittens gilt der von Ihnen angegebene Mehrpreis von ca. 2000 Euro nur für Benzinmotoren. Bei Dieselantrieben ist er unbedeutend und wird durch die niedrigere Kfz-Steuer in der Regel wieder ausgeglichen. Fazit: CNG-Fahrzeuge sind sauberer als Ottomotoren und wirtschaftlicher als Dieselantriebe. Bei Verwendung von synthetischem Gas gilt beides auch in Bezug auf Elektromobilität.

Johannes Spaleck, per E-Mail

Lächerliche Strafgebühren

2. Mai: Bis zu 700 Prozent Zuschlag – Nacht­lan­dun­gen werden teurer

Die Strafen sind lächerlich. Was sparen die Fluggesellschaften ein, indem sie tiefer fliegen und uns durch das ewige Gebrumme die Nachtruhe rauben? Sie schreiben, durch diese Strafgebühren setzt der Flughafen die richtigen Anreize. Aber wofür? Die Gebühren werden mit Sicherheit auf die Flugtickets aufgeschlagen. Dann werden auch nicht mehr so viele Billigflieger starten, und wir haben etwas mehr Ruhe am Nachthimmel. In früheren Zeiten hat man den Flugverkehr kaum wahrgenommen. Jetzt ist er ziemlich lästig.

Karin Harms, Bad Oldesloe

Besorgte Bürger beruhigt

2. Mai: Neue Debatte über Leit­kul­tur. SPD, Grüne und Liberale kritisieren de Maizières ,Zehn-Punkte-Katalog‘

Ein Schelm, wer da an die kommenden Wahlen denkt. Die Motivation ist allerdings nicht so wichtig. Entscheidend ist, dass auf diese Aussage schon lange gewartet wurde. Sie könnte zur Beruhigung der besorgten Bürger beitragen, die den Eindruck hatten, kein Gehör zu finden, und sich in die „rechte Ecke“ geschoben fühlten. Mit dieser Aussage hat sich die Distanz verringert, und die CDU könnte wieder punkten.

Fred Bonkowski, per E-Mail

Hausordnung wird akzeptiert

Der Hinweis, dass das Grundgesetz ausreiche, um die Werte unseres Zusammenlebens zu beschreiben und Fremden aus ganz anderen Kulturen nahezubringen, überzeugt leider überhaupt nicht. Die Verfasser des Grundgesetzes haben bei der Erarbeitung sicher nicht an die Menschen gedacht, die man oft erst an die Hand nehmen muss, damit sie sich in unserem Land mit den äußeren Gegebenheiten zurechtfinden. Viele öffentliche Einrichtungen geben sich eine Hausordnung, mit der sie ihre Gäste willkommen heißen und ihnen gleichzeitig mitteilen, wie sie sich bitte verhalten mögen. Dabei wird auch nicht auf die Menschenrechte, das Grundgesetz, das Strafrecht oder Ähnliches verwiesen. Eine Hausordnung dient nicht der Abschreckung, Diskriminierung oder gar Demonstration eines übersteigerten Patriotismus. Kaum ein Gast käme auf die Idee, das Recht des Hausherrn auf Formulierung von Verhaltensregeln infrage zu stellen.

Peter M. Lange, Henstedt-Ulzburg

Zu alt für die neue Umgebung

28. Mai: Drama um letzten Zir­kus-Af­fen. Gericht entscheidet: Direktor muss ihn nach 40 Jahren abgeben. Für Tierschützer ein wichtiges Signal

Das Engagement für Tiere ist ja lobenswert, und auch ich schließe mich der Meinung an, dass Wildtiere nicht mehr in einen Zirkus gehören. In diesem Fall bin ich allerdings voll auf der Seite von Herrn Köhler, denn ein Tier nach 30 Jahren aus dieser Verbindung zu lösen halte ich für völlig falsch. Ich bin ganz sicher, das der Zirkus-Affe Robby in der neuen Umgebung depressiv wird, eben sehr „menschlich“.

Gisela Fiebig, Reinbek