Verzerrter Sachverhalt

19. April: Türkei-Referendum: Warum stimmten so viele Türken in Deutschland mit Ja?

In der Diskussion, warum „die meisten der in Deutschland lebenden Türken“ für Erdogan gestimmt haben, wird allzu oft nicht berücksichtigt, dass die Statistik an sich zwar richtig ist, aber den Sachverhalt verzerrt. Denn wenn zu lesen war, dass nur jeder zweite in Deutschland wahlberechtigte Türke zur Wahl gegangen ist und davon ca. 60 Prozent für Erdogan gestimmt haben – also von 100 nur 30 –, sind das zwar viele, aber bei Weitem nicht die Mehrheit der in Deutschland lebenden Türken. Wichtig für die Zukunft ist eine bessere Inte­gration unserer türkischen Mitbürger. Von der von Herrn Erdogan provozierten Zwietracht sollten wir uns nicht beeinflussen lassen.

Herbert Lotzmann, Hamburg

Integration durch Bildung

Jetzt hört man die Rufe: „Geht doch nach Hause zum geliebten Erdogan!“ Das ist falsch. Zwei Drittel der wahlberechtigten Türken in Deutschland haben nicht oder mit Nein gestimmt. Was wir machen müssen: Die Integration muss in Form einer Bildungsoffensive intensiviert werden. Wir müssen erreichen, dass die Türken in Deutschland nicht mehr zur am schlechtesten bis gar nicht integrierten Migrantengruppe gehören und dass es unter ihnen nicht mehr doppelt so viele Hartz-IV-Empfänger und Ausbildungsabbrecher gibt wie im deutschen Durchschnitt. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen muss zur Pflicht gemacht werden. Alles andere ist sinnlose Steuergeldverschwendung.

Bernd Wenzel, Buchholz

Schildbürger in der Behörde?

19. April: Stol­per­falle am Müh­len­kamp wird zu­rück­ge­baut

Da zeigt es sich doch wieder, dass die Verkehrsbehörde von Schildbürgern geleitet wird. Ein weiteres Beispiel: Radweg Harvestehuder Weg, auch da wurde das Geld buchstäblich verbrannt. Und wer zahlt das Ganze? Vielleicht sollte man die Entscheider mal zur Rechenschaft ziehen.

Tamara Weishaupt-Bülk, per E-Mail

Vernünftige Ampelsteuerung

18. April: Dutzende neue Anträge auf Tempo-30-Zo­nen

Bei allem Verständnis für Umwelt- und Lärmschutz: Bevor solche Maßnahmen ergriffen werden, sollte die Einhaltung der zugelassenen Geschwindigkeit von 50 oder (in Ausnahmefällen) 60 km/h überwacht werden. Denn regelmäßig wird deutlich über 60 gefahren, auf kürzeren Distanzen der Motor hochgedreht, von einer roten Ampel zur nächsten gerast, um dann doch wieder anhalten zu müssen. Eine einigermaßen vernünftige Ampelsteuerung würde auf vielen Hauptverkehrsstraßen zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss führen. Hauptverkehrsstraßen müssen besser ausgebaut und auch mit mehr Abbiegespuren versehen werden, damit der Abbiegeverkehr nicht den durchlaufenden Verkehrsfluss behindert. Wie in dem Artikel erwähnt, wird Tempo 30 zu höherem Verbrauch und zu mehr Emissionen führen, da nicht in einem optimalen Gang gefahren werden kann. Ich denke daher, dass Tempo 30 nicht das Allheilmittel gegen Umweltbelastung und Lärm ist.

Ulrich Hornig, per E-Mail

Netzbetreiber müssen zahlen

15./16./17. April: Ausbaupläne für E-Mobilität werden teuer für Stromkunden

Die Meldung, dass erhöhte Kosten auf alle Stromkunden zukommen, weil für E-Mobilität in großem Umfang Zapfsäulen installiert werden müssen, empfinde ich als Provokation. Energieversorger/Netzbetreiber sind verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, weil sie später die Gewinne aus dem zusätzlichen Stromverbrauch kassieren. Eine andere Frage ist, ob Verbraucher für „getankten“ Strom wegen der im Vergleich höheren Bereitstellungskosten nach dem Verursacherprinzip einen höheren Preis bezahlen müssen. Subventionierung durch den Staat oder Abwälzung auf alle Verbraucher halte ich ebenso nicht für gerechtfertigt wie eine Kaufprämie für ­E-Autos, welche wegen der hohen Preise für den normalen Bürger bisher nicht erschwinglich sind. Eine neutrale Kostengegenüberstellung inklusive Steuer, Versicherung, Wartung und Reparaturen zwischen den Antriebsarten Benzin, Diesel und E-Strom bei gleichem Autotyp, gleicher Ausstattung, Laufleistung, Lebensalter und Entsorgung würde dem Nutzer die Kaufentscheidung erleichtern. Dem Staat fällt die Aufgabe zu, für wegfallende Arbeitsplätze Unternehmen zu unterstützen, damit durch entsprechende Ausbildung Arbeitsplätze im Digitalbereich besetzt werden können.

Gerhard Hein, per E-Mail

Nordafrikanische Sklavenjäger

15./16./17. April: Die Ge­schichte der Sklaverei. In der Elbphilharmonie gastierte der Gambist Jordi Savall zum Auftakt des Festivals Transatlantik

Sich beim Thema Sklaverei nur auf Untaten der Europäer bzw. Nordamerikaner zu beschränken ist wie so oft „Geschichtsklitterei“ und wenig hilfreich. Es ist unabdingbar, bei diesem Thema die historische Rolle des arabisch-islamischen Sklavenhandels, der schon um 650 begann und bis ins 16. Jahrhundert andauerte, zu benennen. Muslimische Sklavenjäger aus Nordafrika hatten über Jahrhunderte hinweg das Monopol im Sklavenhandel. Sie leisteten die Vorarbeit für den nordamerikanischen Sklavenhandel. Der Sklavenhandel durch westliche Akteure wurde zwar in der Neuzeit abgeschafft, jedoch gab es noch im 19. Jahrhundert durch Korsaren aus dem osmanischen Raum Überfalle auf europäische Küstenstädte, bei denen Frauen geraubt wurden für den nordafrikanischen Sklavenmarkt. Besonders blonde Frauen, aber auch junge Männer waren gefragt. In Mauretanien wurde Sklaverei 1981 verboten, aber erst 2007 unter Strafe gestellt. Schade, dass selbst Jordi Savall dieses Thema nicht kritischer aufarbeitet.

Dorothea Ehlers, Hamburg