Kritik an Richterin unangemessen

3. November: Generalstaatsanwalt übt scharfe Kritik an Richterin

Die Kritik an der Wortwahl der Richterin ist unangemessen. Die Richterin hat in ihrer Urteilsbegründung nichts anderes zum Ausdruck gebracht, was nicht bereits der Verteidiger in seinem Plädoyer geäußert hat: begründete Kritik an der Arbeit der Ermittlungsbehörden. Angesichts der Tatsache, dass der Haftbefehl entgegen der Auffassung des Landgerichts vom OLG wieder vollzogen wurde und die Angeklagten unschuldig sechs Monate in U-Haft gesessen hatten, wird der Unmut der Richterin über den Gang des Verfahrens verständlich. Man sollte nicht mit zweierlei Maß messen. Einerseits regt sich niemand darüber auf, wenn Rechtsanwälte in scharfen Worten auf Fehler der Ermittlungsbehörden hinweisen. Andererseits ist jedoch die Empörung groß, wenn vonseiten des Gerichts in deutlichen Worten auf Missstände hingewiesen wird.

Dr. Claus Rabe, per E-Mail

Rechtsempfinden gestärkt

2. November: Leitartikel Wahlhilfe
für die AfD. Die juristische Aufarbeitung
der Silvesterübergriffe droht im Desaster
zu enden

Im Gegensatz zu Ihrem Kommentator zolle ich der Richterin, die die jungen Männer freigesprochen hat und ihnen Haftentschädigungen zukommen lässt, hohen Respekt. Sie hat mutig unseren Rechtsstaat verteidigt, wohl wissend, dass ein nicht nur von der AfD aufgehetzter Mainstream jetzt Zeter und Mordio schreien wird. Sie hat sich dem Diktat der Polizei und der Politik nicht gebeugt, die schnelle Erfolge und ab­schreckende Urteile gefordert hatten, und jenen Feiglingen die Leviten gelesen, die im vorauseilenden Gehorsam den Feinden unseres Rechtsstaates zu Gefallen sein wollten. Die Schlussfolgerung des Kommentars, dass ein solches Urteil eine Belastung für unser Rechtsempfinden bedeuten könne, teile ich nicht. Vielmehr ist mein Rechtsempfinden dadurch gestärkt worden.

Florian Fabian, per E-Mail

Schlag ins Gesicht der Opfer

Eine Entschuldigung von der Richterin und mehr als 4000 Euro Entschädigung für die Angeklagten? Wer entschuldigt sich bei der Geschädigten dafür, dass es wieder mal nicht gelungen ist, Straftäter zu überführen? Wer zahlt dem Opfer eine Entschädigung für das Leid, das man ihm angetan hat? Ein Freispruch mag juristisch gerechtfertigt gewesen sein, aber Haftentschädigung und eine Entschuldigung von der Richterin sind ein Schlag ins Gesicht der Geschädigten.

Mike Lasker, per E-Mail

Geld für das Richtige ausgeben

3. November: Wand auf der Veddel soll für 85.622 Euro vergoldet werden und Wohin mit Kleinkindern in Not?

Mich hat der Bericht erschüttert: kein Geld für Kinderschutzhäuser, aber für eine goldene Wand auf der Veddel. Niemand braucht eine goldene Wand, aber Kinder haben das Recht, beschützt zu werden. Wer sitzt in Hamburg in den Verwaltungen? Die Bewohner auf der Veddel profitieren davon, wenn mehr als 85.000 Euro für Schulen, Kindergärten, Altersheime und Kultur ausgegeben werden. Wie wäre es mit Geld für Besuche in Museen und Theatern? Wieso nicht eine Kunstwoche in der Schule durchführen? Ist es so schwierig, den Etat für das Richtige auszugeben?

Miriam Coates, per E-Mail

Tadel für die Mehrkosten

1. November: Ole von Beust: ,Mit dem Wort Wahrzeichen tue ich mich schwer‘

Ich bin Befürworter und kleiner Spender seit 2007 für das tolle Projekt. Ole von Beust hatte als Bürgermeister 2005 die Idee für die Elbphilharmonie, und die Mehrheit der Bürgerschaft stimmte zu. Danach aber gab es Fehlentscheidungen durch von Beust, die Hamburg etwa 500 Millionen Euro Mehrkosten verursachten. 1. Die Baubehörde erhielt die Federführung des Projektes. Damit war sie überfordert. 2. Ohne klare Planungsunterlagen wurde der Auftrag überstürzt Hochtief übertragen und der Grundstein schon am 2.4.2007 gelegt. Also rechtzeitig vor der nächsten Hamburg-Wahl. Hochtief hatte nun freie Hand. Erst 2013 konnten durch das Eingreifen von Olaf Scholz geregelte Verträge geschlossen werden, die zu der Fertigstellung führten. Nun erwartet von Beust, dass er gelobt wird. Ich meine, dass er bei der Eröffnung nicht dabei sein darf, sondern öffentlich getadelt werden muss – zumindest für die Mehrkosten, die der Haushalt tragen muss.

Horst Palzer, per E-Mail

Luther und die Elbphilharmonie

Fertig ist sie nun, die Elbphi! Wenn das „Kind“ erst da ist, sind alle Schmerzen und Unannehmlichkeiten der Wartezeit vergessen. Es bekommt einen hübschen Namen, wird getätschelt und gepflegt. Hinsichtlich der „Geburt“ am Reformationstag könnte man als Zyniker folgende Frage stellen: Soll die Elbphi die Hamburger in ihrem Glauben an den ehrbaren Kaufmann so spalten, wie es vor beinahe 500 Jahren die Forderungen Luthers mit der allein selig machenden katholischen Kirche taten?

Wiltrud Becker-Wessels, per E-Mail

Steuern für die Elbphilharmonie

Ich hoffe auch, dass die Elbphilharmonie begeistert, damit wenigstens ein Teil der Kosten zurückfließt. Jemand, der auf eine Einladung zur Eröffnung hofft, dem nachweislich schlampige Arbeit vorgeworfen wird, kann nur Politiker oder Vorstand sein. Alle anderen wären bei diesen Kostenüberschreitungen und Lieferverzögerungen entlassen und eventuell auch in Regress genommen worden. Ich sehe übrigens auch jeden Tag in meinen Briefkasten und hoffe auf eine Einladung, schließlich habe ich mit der pünktlichen Zahlung meiner Steuern auch zu einem erfolgreichen Gelingen der Elbphilharmonie beigetragen. Leider ist es mir aber noch nicht einmal gelungen, kostenpflichtige Karten zu erhalten.

Klaus-Dieter Rösener, per E-Mail