Grundgesetz eine „heilige Kuh“?

18. Oktober: Passagierjet abschießen?
Ex-Minister Baum sagt Nein

Herr Baum nimmt in Anspruch, dass seine Rechtsauffassung gilt, vor allem sei das Grundgesetz eine „heilige Kuh“: Darüber sei keine Diskussion zu führen. Was soll das? Man muss doch mit der Zeit gehen. Ich vertrete schon lange die Meinung, dass man diese Rechtsgrundlage von Zeit zu Zeit überarbeiten sollte. Seit 1949 sind viele Jahre ins Land gegangen, und es hat im Leben zahlreiche Veränderungen gegeben.

Manfred Löber, Hamburg

In der Zwickmühle

Schirach zeigt uns mit dem Mittel der Zuschauerabstimmung klar die Grenzen der Gesetzeslage und damit der Rechtsprechung auf. Die Abstimmung greift aber nicht die Legitimität und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts an, wie ich es bei Gerhart Baum heraushöre, sondern spiegelt lediglich ein Meinungsbild vieler Bürger wider. Deutlich wird bei der Entscheidung in Extremsituationen, Menschenleben gegeneinander aufzurechnen und damit den „Wert eines Menschen“ zu bestimmen, dass man in jedem Fall in eine Zwickmühle geraten muss. Angesichts der Rigorosität Herrn Baums möchte ich fragen, was denn wäre, wenn durch ein ähnliches Szenario Nuklearanlagen bedroht wären, die außer Kontrolle geraten, Millionen Opfer erzeugen, ganze Landstriche unbewohnbar machen würden?

Horst Mahl, per E-Mail

Verheddert in der Diskussion

Es ist erschütternd und tragisch, mitansehen zu müssen, wie ein ehemals verdienstvoller Bundesminister wie Ger­hart Baum sich so sehr verheddert, dass er nicht einmal mehr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig einzuordnen weiß. Der frühere Verteidigungsminister Jung hat in der Diskussion bei „Hart aber fair“ versucht, den für die Bewertung des dem Theaterstück zugrunde liegenden fiktiven Falls entscheidenden Gesichtspunkt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) einzubringen. Zu Recht hat Jung darauf hingewiesen, dass das BVG in seinem Urteil von 2006 sich ausdrücklich nicht zu der Frage geäußert hat, „wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wären“. Letzteres allein war die vom Gericht im Theater und auch vom Publikum zu beantwortende Frage. Das BVG hingegen hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Staat durch ein allgemeines Gesetz zu einem solchen Abschuss ermächtigen darf.

Dirk van Buiren, Hamburg

Freispruch von Strafe

Der Abschuss widerspricht nicht dem Grundgesetz. Eine gesetzliche Regelung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein Abschuss ist deshalb aber nicht ausgeschlossen, eine Entscheidung kann nur lagebedingt erfolgen. Artikel 1 des Grundgesetzes hilft nicht. Die Opferung der sowieso dem Tode geweihten Passagiere nimmt den Opfern in keiner Weise ihre Würde. Im Gegenteil, es adelt ihren Tod, wenn sie zum Wohle der Allgemeinheit sterben. Allein Artikel 2, der Schutz des Lebens, hilft zu entscheiden. Ein Aufwiegen von Menschenleben darf es nicht geben. Das Leben der Flugzeuginsassen ist nicht höher einzuschätzen als das der Stadionbesucher. Die Entscheidung muss nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen, was Fehler nicht ausschließt. Das Leben vieler Stadionbesucher kann jedoch durch den Abschuss gerettet werden, also rechtfertigt und fordert Artikel 2 den Abschuss. Der Freispruch ist kein Freispruch von Schuld, sondern von Strafe. Übrigens saß der Falsche auf der Anklagebank. Die Vorgesetzten hätten die Räumung des Stadions veranlassen müssen.

P. Hertel, per E-Mail

Vorbild San Francisco

14. Oktober: Neue Rei­ni­gungs-Ge­bühr: So soll Hamburg wieder sauberer werden

Mir fehlt in dieser ganzen Debatte ein Vorschlag, wie man die Vermüllung verhindern bzw. reduzieren kann. Hier ein Beispiel, wie es funktionieren kann: Vor 30 Jahren war die Stadt San Francisco nicht mehr bereit, die fortschreitende Verunreinigung der öffentlichen Plätze und Straßen hinzunehmen. Eine lange und kontroverse Debatte im Stadtrat wurde live übertragen. Das Ergebnis: ein neues Gesetz. Schilder an vielen Plätzen und Straßen: „don’t litter 1000 $ Fine“ . Also wer erwischt wird 1000 Dollar Strafe. Ich weiß nicht, ob jemand verurteilt wurde, aber im Ergebnis war die Stadt nach drei Monaten nicht wiederzuerkennen. Alles schön sauber. Die Höhe der angedrohten Strafe ist natürlich typisch amerikanisch übertrieben, aber das Ergebnis war überzeugend.

Mike Peters, Buchholz

Bitte bleiben Sie dran!

15./16. Oktober: Weniger Flücht­lin­ge, mehr Kosten. Die eingeplanten Mittel von 600 Millionen Euro reichen wohl nicht

Es ist schon erschreckend, dass man in Hamburg nicht weiß, was das Flüchtlingsthema kostet. Da werden vor dem Bürger Kosten verschoben, versteckt, und nun weiß man in der Politik wohl selber nicht mehr, was die Kostenhöhe sein könnte. Sie berichteten von 600 Millionen Euro und deuteten auch die Kostenverbuchungen auf anderen Konten an. Bitte bleiben Sie doch an dieser Sache dran und informieren Sie uns ­Bürger. Ein Vertrauen in die Politik und speziell in das Management des Flüchtlingschaos ist uns Bürgern nicht mehr möglich.

Manfred Köhler, Hamburg

Begeisterung im Norden

19. Oktober: Zum Glück gibt’s den
Norden

Mit großem Vergnügen und innerem Schmunzeln habe ich den Artikel über die glücklichen Schleswig-Holsteiner gelesen und genüsslich die Beine im Sessel übereinandergeschlagen, denn das ist ja bei uns Nordlichtern bekanntlich schon Ausdruck wilder Begeisterung.

Uwe Martensen, Pinneberg