Nur noch kleine Besenwagen
14. Oktober: Neue Reinigungsgebühr –
So soll Hamburg wieder sauberer werden
Der Stein des Weisen ist also gefunden? Dies kann nur der glauben, der die heutige Arbeitsweise der Stadtreinigung im Kern für ausreichend erachtet. Doch wie steht es wirklich um diese? Nehmen wir z. B. die Gehwegreinigung. Weder in der Frequenz noch in der Intensität kommt die Stadtreinigung – zumindest in den äußeren Stadtteilen – ihrer Aufgabe nach. Hinsichtlich der Intensität liegt es eindeutig daran, dass verstärkt nur noch kleine Besenwagen eingesetzt werden, die einzig Gehwegplatten oder Asphaltbereiche bestreichen, nicht jedoch die Bereiche links und rechts (z. B. das Straßenbegleitgrün). Der Nachlauf von „Fußstreifen“ findet natürlich nicht zeitnah, sondern maximal zweimal im Jahr statt. Was die Frequenz angeht, so reicht einzig der Hinweis, dass ja dafür auch Gebühren erhoben werden. Doch dies allein ist es nicht, das mich an den Vorhaben zweifeln lässt. Für mich ist nicht erkennbar, dass auch die Einstellung der Mitarbeiter verändert werden soll. Denn wie anders ist es zu erklären, dass ein Wagen der Stadtreinigung für eine Pause direkt neben einem abgelegten Fernsehgerät parkt, ohne dass dieses anschließend beseitigt ist.
Jürgen Holthusen, per E-Mail
Auch Flüchtlinge heranziehen
Die zunehmende Verunreinigung öffentlicher Plätze und Grünanlagen könnte völlig unkompliziert gelöst werden, indem man Arbeitslose für diese Tätigkeit heranzieht. Auch könnten viele Flüchtlinge etwas dazu beitragen, dass sie weiterhin in einer der schönsten Städte Deutschlands leben dürfen. Darüber hinaus muss jedoch vor allem an den Ursachen dieser Vermüllung gearbeitet werden. Und hier sind vor allem die Eltern in die Pflicht zu nehmen, die ihren Sprösslingen beibringen müssen, dass Abfall in dafür vorgesehene Behälter gehört und nicht irgendwo fallen oder liegen gelassen wird! Leider geben auch viele Erwachsene hier ein schlechtes Beispiel. Deshalb sollten, wie in vielen asiatischen Städten üblich, erwischte Müllsünder mit Bußgeldzahlung und Reinigungsdiensten bestraft werden.
Martin Wucherpfennig, per E-Mail
Er hätte Komplizen nicht verraten
14. Oktober: Selbstmord des
Bombenbauers – hat die Justiz versagt?
Abgesehen von der fatalen Fehleinschätzung der Anstaltspsychologin und dem Versäumnis, den Beschuldigten sofort per Hubschrauber nach Karlsruhe zu überführen, um ihn dort von erfahrenen Kriminalbeamten vernehmen zu lassen, ist es naiv anzunehmen, dass der Beschuldigte nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte, um nicht Komplizen preisgeben zu müssen. So wird es in entscheidendem Maß auf die Auswertung sonstiger Beweismittel ankommen, die Hintergründe der geplanten Tat aufzuklären.
Dr. Claus Rabe, per E-Mail
So viel Schelte nicht vertretbar
Zu viel Kritik an staatlichen Organen wegen des Selbstmords eines Inhaftierten. Unser Staat hat in Fragen der inneren Sicherheit als Hauptaufgabe, Bürger vor Gewalttätern zu schützen. Opferschutz vor Täterschutz. Ein Selbstmordattentäter will mit seinem Tod viele andere Menschen töten. Ein alleiniger Selbstmord ist ein unvorhersehbarer Einzelfall, wie die Vergangenheit zeigt. Die öffentliche Schelte für Justiz und Polizei geht in diesem Falle über ein vertretbares Maß hinaus. Solange nicht genügend Beamte friedliche Bürger vor Gewalttaten schützen, dürfen und können wir nicht viele Beamte einsetzen, um Täter vor sich selbst zu schützen.
Wielant Hoffmann, per E-Mail
Der Fußgänger ist der Schwächste
13. Oktober: ,Wie viele Radfahrer müssen noch sterben?‘
Auch wenn ich die Gräben vertiefe: Ich reklamiere für mich als Fußgänger das gleiche Recht, wie es von den Radfahrern reklamiert wird. Der Fußgänger ist das schwächste Verkehrsmitglied und nicht der Radfahrer. Somit ist dem Fußgänger die meiste Rücksicht zu gewähren und nicht dem Radfahrer. Teilweise sind die Fahrradwege breiter als der Bereich für die Fußgänger, und das Rechtsfahrgebot für Radfahrer scheint auch noch nicht angekommen zu sein. Wenn mir als Fußgänger zwei erwachsene Radfahrer auf dem linken Gehweg entgegenkommen und erwarten, dass ich ausweiche, stimmt was nicht.
Klaus Möller, per E-Mail
Eltern in der Pflicht
10. Oktober: Senat versagt beim
Schwimmunterricht. Viele Kinder können nicht schwimmen
Kinder, die vor dem Schulbeginn keine Wassergewöhnung erlebt haben, gehen oft sehr ungern ins Wasser und drücken sich vor dem Schwimmunterricht. Die Eltern dieser Kinder sehen nicht ein, dass Schwimmenlernen nötig ist, und geben diesen Verweigerungen nach. Es werden Entschuldigungen – meist aus Krankheitsgründen – ausgestellt, die man als Lehrer anzweifeln kann, die aber nicht berechtigen, ein Kind ins Wasser zu zwingen. Auch Ärzte stellen großzügig Atteste aus. Sehr viele der Schwimmstunden werden auf diese Weise versäumt. Da hat die Schule keine Einflussmöglichkeiten und schon gar nicht der Senat. Hinzu kommt, dass in keinem Bereich Lernfortschritte ohne Übung und Training stattfinden. Hausaufgabe: Mit Mama oder Papa schwimmen gehen? Das würde einen Aufstand der Eltern hervorrufen. Schule kann eben nicht alle Erziehungsaufgaben übernehmen.
Inga Ohrt, per E-Mail