Merkel auf linker Überholspur

4./5. Mai: Wie hält Merkel es mit der AfD? Die Kanzlerin sucht die inhaltliche Auseinandersetzung

Wenn Frau Merkel keinen Kurswechsel plant, werden wir konservativen Parteimitglieder zunehmend heimatloser. Ich kenne viele aus der Partei, die sehr unzufrieden mit der derzeitigen Politik sind. Die Bundeskanzlerin hat die CDU von mehr als 40 Prozent auf jetzt noch 33 Prozent der Wählerzustimmung heruntergewirtschaftet. Da die Kanzlerin die SPD bereits links überholt hat, wird es auch bis zur nächsten Bundestagswahl keine verbesserten Werte geben. Deutschland ist inzwischen ein Land mit linkspopulistischem Gefüge. Durch den Rücktritt des türkischen Ministerpräsidenten wird es immer einsamer um Merkel. Sollte sie sich jetzt auch noch für die Aufnahme der Türkei in die EU einsetzen, kann man nur hoffen, dass ihre Tage als Kanzlerin bald gezählt sind.

Bernhard Müller, per E-Mail

Parallelsysteme abschaffen

4./5. Mai: Frauen und Selbst­stän­dige sollen die Rente retten

Um die drohende existentielle Krise der Rentenversicherung abzuwenden, die bei einem „Weiter so“ die Rentenkasse in ein finanzielles Desaster stürzen wird, gibt es nur einen Königsweg: Wie in der Schweiz erfolgreich praktiziert, müssen alle ohne Ausnahme in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, die Beitragsbemessungsgrenze muss gestrichen werden. Es kann doch nicht richtig sein, dass zahlreiche Berufsgruppen, wie z. B. Ärzte, Apotheker, Beamte und Selbstständige nicht einzahlen bzw. eigene Parallelsysteme unterhalten und dann fürstliche Altersbezüge erhalten, die gesetzliche Rentenversicherung aber dahinsiecht. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Man kann nur hoffen, dass die zuständige Ministerin Nahles das genau so sieht und breite Unterstützung bei ihren Reformplänen erhält.

Helmut Jung, Hamburg

Salmonellen auf Flohmärkten

4. Mai: Warum Flücht­linge ihre Heime nicht sauber machen dürfen ... und Helfer keine Kuchen in Unterkünfte bringen sollen

Es gibt unzählige selbst gebackene Kuchen von Ehrenamtlichen bei Benefiz- und kirchlichen Veranstaltungen, Kindergartenfesten und privaten Flohmärkten. Da müsste Deutschland förmlich überschwemmt sein von Salmonellen. Wenn ich als Sprachpatin meine beiden afghanischen Flüchtlinge zu einer solchen Veranstaltung mitnehme, müssten die dann draußen bleiben, während ich schmause?

Itte Jakob, Norderstedt

Missverständliche Passage

4. Mai: Wenn ein Gottesmann den ­Lebensmut verliert

Vielen Dank für den Artikel über die immer noch weithin unterschätzte Volkskrankheit Depression. Eine missverständliche Passage möchte ich allerdings gerne kommentieren: Dass ein Suizid „im Selbstverständnis der Kirche … ewige Verdammnis nach sich zieht“, ist eine Sicht, der ich nachdrücklich widersprechen möchte. Sie gibt nicht die heutige Sicht der Kirche wieder. Seit vielen Jahren bieten wir z.B. in der Hauptkirche St. Jacobi einen Gottesdienst zum Gedenken an Suizidverstorbene an. Er ist getragen von der Zuversicht und Hoffnung: Auch wer sich selbst das Leben nimmt, wird umfangen von der Gnade und Liebe Gottes. Dass zugleich alles Menschenmögliche getan werden muss, um Suizide zu verhindern, und denen, die um ihr eigenes Leben fürchten, zu helfen, ist dabei eine genauso nötige wie selbstverständliche Voraussetzung. Hier möchte ich als ein Beispiel auf das Beratungs- und Seelsorgezentrum an der Hauptkirche St. Petri oder auch die Telefonseelsorge hinweisen.

Astrid Kleist, Hauptpastorin und Pröpstin St. Jacobi

Änderungen überfällig

3. Mai: Hamburger Senat lockert Schutz für Wohn­ge­biete

Der Senat hat den Schutz der „besonders geschützten Wohngebiete“ nicht aufgehoben. Er hat vielmehr Aufstellungsbeschlüsse erlassen, um die entsprechenden Baustufenpläne in Zukunft zu ändern. Das Verfahren beginnt also erst – die von Frau Prien eingeforderte Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Verfahren gesetzlich vorgesehen. Abgesehen davon mag es zwar den in den letzten Jahren ergangenen Gerichtsentscheidungen zu Kitas und Flüchtlingsunterkünften geschuldet sein, dass die Änderung jetzt erfolgt – die Baustufenpläne aus den 50er-Jahren auf den Stand des immerhin seit 1960 geltenden Bundesbaugesetzes (heute: Baugesetzbuch) zu bringen, das keine „besonders geschützten Wohngebiete“ kennt, war lange überfällig!

Heie Kettner, per E-Mail