Tolle Wochenendausgabe

30. April/1. Mai: Das schönste Abend­blatt des Jahres

Grandios! Danke für die Wochenendausgabe. Kunstwerke der Kunsthalle in den Artikeln zu verwenden, ist eine tolle Idee. Vielen Dank.

Jörg Niemann, per E-Mail

Zeitung mit viel Herzblut

Super, wie viel Arbeit, Recherche und Herzblut. Danke an Redaktion und Kunsthalle, dass Sie diese Ausgabe so ungewöhnlich, so besonders gestaltet haben. Zwölf von zehn möglichen Punkten.

Nick Nissen, Hamburg-Uhlenhorst

Fantasievolle Auslese

Liebes Abendblatt, diesmal hast Du Dich selbst übertroffen! Wir kennen uns schon lange, und ich weiß, was ich an Dir habe, aber heute bist Du zauberhaft. Ich habe heute alle(!) Deine Seiten sehr aufmerksam in Augenschein genommen, auch die Auto-, Wohnen- und sogar die Sport-Seiten, die ich sonst ungelesen aussortiere. So eine Freude könnte man sich öfters vorstellen. Vielen Dank für die fantasievolle Auslese.

Eva Schlenther, per E-Mail

Dank an die ganze Mannschaft

Als langjährige Leserin Ihrer Zeitung war ich von der künstlerischen Ausgabe der Sonntagsausgabe, anlässlich der Neueröffnung der Kunsthalle, total begeistert. Ein großes Dankeschön an die gesamte Mannschaft.

Marianne Rindfleisch, Tremsbüttel

Wahrer Genuss

Eine großartige Ausgabe! Hoffe auf weitere Ausgaben, die das Lesen zu einem wahren Genuss machen. Danke an das gesamte Team!

Gudrun und Ulf Hartz, per E-Mail

Nächsten Sonnabend wieder

Das schönste Abendblatt des Jahres? Es ist, wie ich finde, das Schönste jemals erschienene. Zumindest das Schönste, das ich je gelesen, betrachtet und genossen habe. Ich hätte nichts dagegen, jeden Sonnabend oder wenigstens einmal im Monat ... Aber das wird wahrscheinlich nur ein Wunschtraum bleiben. Vielen Dank für diese wunderschöne Ausgabe!

Andreas Kästner, per E-Mail

Nachrichten im Hintergrund

Ja, es ist Ihnen wirklich eine schöne Ausgabe gelungen. Das Nachsehen haben bei mir leider die Redakteure. Ich war mit dem Begucken der Bilder, dem Lesen der erklärenden Texte sowie dem neugierigen Blättern nach dem nächsten Kunstwerk vollauf beschäftigt, sodass die aktuellen Meldungen heute bei mir das Nachsehen hatten.

Marianne Müller, per E-Mail

Treffen mit alten Bekannten

Eine wunderbare Idee, die Zeitung zu allen Themen mit Bildern aus der Kunsthalle zu illustrieren. Vielen Dank. Ich hatte bereits Gelegenheit, durch die „neue“ Kunsthalle zu gehen, war sehr, sehr schön, „alte Bekannte“ an anderen Stellen wieder zu treffen.

Dr. Veronika Six, Hamburg

Gut gelungen

Es war eine geniale Idee, die Nachrichten dieses Wochenendes mit Bildern aus der Kunsthalle zu kombinieren. Und es ist gut gelungen!

Gunhild Saint-Paul, Hamburg

Kontrolle ruft Trotz hervor

30. April/1. Mai: Wie ge­fähr­lich sind Imame? Führende Unionspolitiker fordern mehr Kontrollen von Moscheen in Deutschland

Kontrolle in den Moscheen, ist das Erfolg versprechend? Ich glaube nicht. Kontrollen würden von den Gläubigen, fürchte ich, als Angriff auf ihr Heiligstes empfunden werden und zu Trotzreaktionen auch der gemäßigten Muslime führen, was die Stellung der Imame nur noch weiter stärken würde. Stattdessen sollte man erst einmal versuchen, über die muslimischen Verbände, wie zum Beispiel den Zentralrat der Muslime, mit den Imamen ins Gespräch zu kommen. Als Vermittler der Koranregeln sind sie für die Muslime die höchste Autorität. Nur sie könnten Toleranz und Respekt gegenüber anderen Religionen vermitteln. Würde das gelingen, dann könnten sie auch für sich selbst Respekt und Toleranz erwarten.

Hartmut Bunde, per E-Mail

Grundrecht der Bürger

In den letzten Monaten wurde sehr viel über Religionsfreiheit diskutiert. Dieser Begriff beinhaltet mehrere Rechte, die jedem Staatsbürger in unserem Land zustehen: die Glaubensfreiheit, die Religionsausübungsfreiheit, privat und öffentlich und die Bekenntnisfreiheit. Diese Begriffe gilt es strikt auseinanderzuhalten. Wenn die AfD behauptet, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, dann ist das schlichtweg falsch, denn er gehört so weit zur Bundesrepublik Deutschland, wie er in diesem Land praktiziert wird. Das ist ein Grundrecht des Bürgers, welches man nicht verbieten kann. Man kann deshalb nur regeln, inwieweit die Religionsausübung und das Religionsbekenntnis an die Öffentlichkeit getragen werden dürfen.

Dr. Martin Grau, per E-Mail

Berechtigte Bürgerbegehren

26. April: Mehr als 16.000 Un­ter­schrif­ten für Bür­ger­be­geh­ren. Initiativen wollen Baustopp für Großsiedlungen, Bezirke halten Vorgehen für rechtswidrig

Wenn in einem kleinen Hamburger Stadtteil, wie zum Beispiel Rissen mit seinen mickrigen 15.000 Einwohnern, in dem die Schulen und Kitas schon jetzt aus allen Nähten platzen, nach dem Willen des gleichzeitig von „Integration“ fantasierenden Senats, Tausende von Flüchtlingen in Großunterkünften untergebracht werden sollen, dann wird die Vernunft mit Füßen getreten. Dann ist die Gegenwehr der Bürger und ihre Forderung nach Bürgerbegehren voll berechtigt. Die Bürger sind auch nicht verpflichtet, alternative Konzepte vorzulegen. Dafür haben sie ja die Volksvertreter gewählt, die zurücktreten können, wenn sie unfähig sind, gerechte und vernünftige Lösungen zu finden.

Dr. med. Dietger Heitele, Hamburg