Kirche im Dorf lassen

9. März: Norderstedt. Radler zahlen, Autofahrer nicht

Bei der aktuellen Diskussion über angebliche Ungerechtigkeit bei Parkgebühren für Radler gegenüber den Autofahrern wird übersehen, dass die Radler nicht für die Unterbringung ihrer Räder in einem Gebäude bezahlen, sondern für die Rundumbewachung ihres Eigentums. Dies scheint auch aufgrund der hohen Rate von Fahrraddiebstählen eine Leistung zu sein, welche man sich gönnen sollte. Autofahrer bekommen auf ihren Parkplätzen diese Leistung nicht geboten, auch wenn sie zur Kasse gebeten würden. Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.

Dieter Merkel, per E-Mail

In einer anderen Welt

8. März: ,An der Alster entstehen Pre­mium-Rad­wege.‘ Verkehrsstaatsrat An­dreas Rieckhof nimmt Stellung zu dem umstrittenen Abriss des Alsterradwegs

Komfortabel auf der Straße fahren ... In welcher Welt leben Sie eigentlich, Herr Staatsrat? Zügig fahren kann man auf guten Radstreifen, die nicht dauernd verschwenkt sind oder plötzlich und unvermittelt enden. Das bringt Vorteile für die Radfahrer, die schnell von A nach B wollen. Das Gelände an der Außenalster aber ist ein Erholungsgebiet, d. h. die meisten Fahrradfahrer möchten im Grünen radeln und aufs Wasser gucken wie bisher. (Es war mein Lieblingsradweg.) Auch auf einer Fahrradstraße muss man sich auf den Verkehr konzentrieren und aufpassen, dass man nicht unter die Räder kommt. Entspannt ins Grüne gucken kann man da nicht. Fröhlich nebeneinander fahren ... das soll wohl ein Witz sein! Man ist schließlich nicht allein, Sightseeing-Busse und Autos sind auch noch da, abgesehen von anderen Fahrradfahrern. Ich weiß nicht, was ein Premium-Radweg sein soll – klingt ja gut; in meinen Augen war der alte einer, abgesehen von den paar Hundert Metern Engstelle hinter der US-Botschaft, doch da kam man immer durch.

Regina Heurich, per E-Mail

Überaus treffend

8. März: Dieser Schuss ging nach hinten los. Bei seiner Inszenierung von Rossinis ,Guillaume Tell‘ hat Roger Vontobel den Bogen mächtig überspannt

Danke für Ihre überaus treffende Rezension der Rossini-Opernpremiere. Ihren Kommentar zu lesen war das einzige Vergnügen daran, und nun hake ich die alberne Inszenierung schmunzelnd ab.

Dagmar Loewe, per E-Mail

Was das Grundgesetz sagt

5./6. März: Leserbrief der Woche. Frau Merkel verdient Respekt

Es ist offensichtlich, dass sich da jemand den Frust von der Seele geschrieben hat. Die Grundidee des Textes gründet sich allerdings auf einem Irrtum. Ich habe nicht gezählt, wie oft der Autor das Wort „Grundgesetz“ oder „Verfassung“ bemüht hat. Nur die Wiederholung macht die Sache nicht richtiger. Es stimmt zwar, dass im Grundgesetz im Zusammenhang mit Asylsuchenden der Begriff „Obergrenze“ nicht vorkommt. Das Grundgesetz beschreibt aber im Artikel 16 a genau, wer das Asylrecht in Anspruch nehmen kann und wer nicht. Allgemein gilt, dass nach dem Grundgesetz nur individuell „politisch verfolgte“ Personen Asyl bekommen können. Das gilt aber nicht für diejenigen, die aus einem Land der EU oder aus einem Drittstaat einreisen, in dem die Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt sind. Darüber hinaus ist der Terminus „politisch verfolgt“ nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes so zu in-terpretieren, dass allgemeine Notsituationen wie Armut, aber auch Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen keinen Anerkennungsgrund darstellen. Kriegsflüchtlinge bekommen bei uns also kein verfassungsmäßig verbrieftes Asyl nach Artikel 16a, sondern genießen in den meisten Fällen „subsidiären Schutz“ nach der europäischen Asylgesetzgebung, die auch Deutschland umgesetzt hat. Aber auch hier gilt immer noch EU-rechtlich das Dublin-Prinzip, nach dem ein Asylsuchender in dem Land sein Gesuch stellen muss, in dem er zuerst die EU betreten hat.

Hartmut Graf, per E-Mail

Und wo war Papa?

7. März: Mamas & Papas. Der erste Kita-Winter ist der Horror

Die von Frau Garbers so eindringlich beschriebenen Horrorszenarien sind gut nachvollziehbar. Ich kann mich auch noch gut an unsere Eltern-Nöte erinnern, als unsere Tochter im Kita-Alter war. Eines verwundert mich allerdings: Der Vater der Kinder kommt gar nicht vor. Warum sind die üblichen Kinderkrankheiten wieder mal nur ein Problem der Mutter? Auch die Väter haben Anspruch auf freie Tage, wenn die kranken Kinder zu Hause zu betüdeln sind. Meine Frau und ich haben uns schon vor 25 Jahren solche Krankheitstage geteilt und galten damit als Exoten. Seitdem scheint sich nicht viel geändert zu haben. Zur tatsächlichen Gleichberechtigung ist es offenbar noch ein sehr langer Weg.

Gerhard Carlsson, Halstenbek

Pädagogische Professionalität

7. März: Jeder fünfte Schüler muss Hamburger Gymnasien verlassen

Wenn sich Hamburger Gymnasien als Eliteschulen mit umfassendem ­Bildungsanspruch und hohem Leistungsdruck verstehen, ist für mich unverständlich, dass diese an die Schüler gerichteten Ansprüche und Leistungserwartungen nicht in gleicher Weise für die pädagogische und didaktische Professionalität der Lehrer zu gelten scheint. Eigentlich sollten sie es schaffen, alle bei ihnen angemeldeten Schüler zum mittleren Bildungsabschluss, zur Fachhochschulreife oder zum Abitur führen zu können. Statistisch würde mich interessieren, ob nicht doch einige Gymnasien bei dieser Aufgabe wesentlich erfolgreicher sind. Ebenso spannend wäre die Statistik darüber, wie viele der rausgeschmissenen Schüler an den Stadtteilschulen erfolgreich ihr Abitur erreichen. Dann hätte der „Misserfolg“ jedes fünften Gymnasiasten vielleicht weniger mit der Unfähigkeit der Schüler zu tun als mit einer unzureichenden pädagogischen Professionalität der Lehrer. Vielleicht verhindert ja auch allein schon die Erlaubnis, nach Klasse 6 die für „gymnasialinkompatibel“ gehaltenen Schüler rauswerfen zu dürfen, dass Schüler die nötige Förderung erhalten.

Ernst Lund, per E-Mail