Der Fall

Hans-Günter Schmidt (69) hat zu Hause ein Telefon, das wunderbar funktionierte. Bisher. Bis er eines Tages den Anbieter wechselte, von Telekom zu Freenet. Seine alte Telefonnummer nahm er mit, er hat sie bis heute. So weit, so gut. Doch im September beginnt der Ärger. Denn einige Anrufer, die Hans-Günter Schmidt telefonisch erreichen wollen, haben keinen Erfolg. Sie hören am anderen Ende der Leitung nur eine freundliche Telefonstimme, die sagt: "Kein Anschluss unter dieser Nummer, tüt, tüt, tüt."

"Das ist sehr ärgerlich für mich. Etliche Anrufer können mich nicht erreichen. Auch mein Bruder hat es versucht, er dachte, mir sei etwas passiert. Ich habe einen großen Freundeskreis, viele Freunde sind verunsichert", sagt Hans-Günter Schmidt, als er sich an den Leser-Botschafter wendet.

Ein Fall mit gravierenden Folgen: Denn der Rentner, der einmal im Monat ehrenamtlich 24 Stunden das Suchtberatungs-Notruftelefon des Hamburger Guttempler-Ordens betreut, war bei einem Telefon-Einsatz für einige Alkohol-, Medikamentenabhängige und Spielsüchtige sowie deren Angehörige, die Rat suchen, nicht erreichbar - weil das Notruftelefon auf die besagte Privatleitung des Herrn Schmidt umgeleitet wird, die eben nicht für alle Anrufer funktioniert.

"Das war schlimm für uns, denn so konnten wir ihnen nicht gleich helfen." Als Hans-Günter Schmidt bei Freenet reklamiert, bekommt er dort zu hören: "Wir arbeiten daran."

Ein Missstand, der schon Wochen dauert, als sein Brief beim Leser-Botschafter eintrifft. Hans-Günter Schmidt ist verzweifelt: "Ich bin seit fast einem Vierteljahrhundert Abonnent des Hamburger Abendblatts und bitte Sie sehr herzlich um Unterstützung in einer Sache, der ich mich ohnmächtig ausgeliefert fühle."

Die Recherche

Der Leser-Botschafter ruft die Nummer des Lesers an, tatsächlich: "Kein Anschluss unter dieser Nummer" ertönt.

Zweiter Anruf bei Freenet, bei der Pressestelle. Dort funktioniert die Leitung. Pressesprecher Rüdiger Kubald ist am Telefon und wird aktiv. Er forscht nach in den Tiefen der Leitungen und Netze. Dabei kommt heraus: "Es gab einen technischen Fehler bei der Mitnahme der Rufnummer, der war ursächlich schuld daran." Und: Es stellt sich heraus, dass in den sogenannten "Routinglisten" des Netzbetreibers Telekom, wo vom neuen Anbieter Rufweiterleitungen gemeldet werden sollen, dies im Fall Schmidt nicht ordnungsgemäß eingetragen war. Daher wurden Anrufer, die bei der Telekom Kunde sind und Schmidt anriefen, zum neuen Anbieter Freenet nicht weitergeleitet.

Freenet fiel das zunächst nicht auf. Kubald: "Das kann mal passieren, war natürlich in diesem Fall für unseren Kunden besonders ärgerlich."

Das Ergebnis

Vier Wochen lang kein voll funktionierendes Telefon, weitreichende Folgen - nun sorgte Freenet dafür, dass der Fehler behoben wird. Der Anschluss von Hans-Günter Schmidt funktioniert wieder einwandfrei. Auch der Guttempler-Orden freut sich. "Vor wenigen Tagen habe ich wieder das Suchtberatungstelefon betreut, alle Anrufer kamen durch, fantastisch", sagt Hans-Günter Schmidt. "Nun bin ich auch wieder privat für jeden erreichbar." Der Fall, den der Leser-Botschafter bei Freenet vortrug, hat dort so viel Eindruck gemacht, dass das Unternehmen sich zudem kulant zeigt. Freenet-Sprecher Kubald: "Da wir das soziale Engagement unseres Kunden, die ehrenamtliche Betreuung eines Suchtberatungstelefons, sehr begrüßen, werden wir die Guttempler mit einer dreistelligen Geldspende unterstützen." Die Internationale Organisation der Guttempler, 1851 gegründet, ist eine weltumspannende Organisation, die sich ehrenamtlich um die Süchtigen und ihre Angehörigen kümmert. Hans-Günter Schmidt, früher Vorsitzender der Hamburger Guttempler, freut sich über die Spende: "Tausend Dank."

So erreichen Sie den Leser-Botschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer an: Leser-Botschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg, E-Mail: Leserbotschafter@abendblatt.de

Leser-Botschafter Ralf Nehmzow befasst sich jeden Donnerstag mit neuen Fällen.